Forward-Darlehen: den Anschluss­zins heute sichern

Deine Zinsbindung endet erst in ein paar Jahren, die Rate danach soll aber schon jetzt feststehen? Mit einem Forward-Darlehen sicherst Du Dir den Zins bis zu 60 Monate im Voraus. Wir rechnen offen vor, was der Aufschlag kostet. Dann vergleichen wir die Forward-Konditionen von über 600 Banken.

Stand · Christian Sperling, Erlaubnis nach § 34i GewO

So funktioniert ein Forward-Darlehen

Ein Forward-Darlehen ist ein Darlehensvertrag, der heute geschlossen und später ausgezahlt wird. Zins, Tilgung, Zinsbindung und Sondertilgungsrechte stehen ab der Unterschrift fest. Die Auszahlung folgt zum Ende Deiner laufenden Zinsbindung. Dann löst das neue Darlehen die Restschuld ab. Die Zeit zwischen Unterschrift und Auszahlung heißt Vorlaufzeit oder Forward-Periode.

  1. HeuteVertrag schließenZins und Rate für die Anschlussfinanzierung stehen fest.
  2. Bis zu 60 MonateVorlaufzeitDer alte Vertrag läuft weiter. Für das neue Darlehen fallen weder Zinsen noch Tilgung noch Bereitstellungszinsen an.
  3. Ende der ZinsbindungAuszahlungDas Forward-Darlehen löst die Restschuld ab.
  4. DanachNeue ZinsbindungDu zahlst die vereinbarte Rate zum Forward-Zins.

Ein Forward-Darlehen kannst Du bei Deiner bisherigen Bank abschließen oder bei einer anderen. Bei Deiner Bank ist es eine vorgezogene Verlängerung, eine Prolongation mit festem Termin. Bei einer anderen Bank ist es eine vorgezogene Umschuldung. Die Unterschiede für Grundbuch, Kündigung und Fristen zeigt der Abschnitt Eigene Bank oder neue Bank.

Was der Forward-Aufschlag kostet

Die Bank legt Dir heute einen Zins für Geld fest, das sie erst Jahre später auszahlt. Für dieses Zinsänderungsrisiko verlangen die meisten Banken einen Aufschlag für jeden Monat Vorlaufzeit, dessen Höhe variiert. Nach unserem Bankenvergleich sind es meist rund 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte je Monat, ein Praxiswert und keine amtliche Angabe. Einzelne Banken verlangen mehr. Wie hoch der Aufschlag ausfällt, hängt von der Länge der Vorlaufzeit und von der Lage am Kapitalmarkt ab. Manche Banken berechnen für die ersten Monate keinen Aufschlag, die Angaben dazu reichen bis zu zwölf Monate.

Einen konkreten Zins nennen wir hier bewusst nicht. Die Konditionen einer Anschlussfinanzierung hängen von Restschuld, Beleihung, Bonität, Zinsbindung und Bank ab und liegen deshalb weit auseinander. Der Aufschlag dagegen lässt sich unabhängig davon beziffern: Er kommt auf den Zins, den Dir die Bank heute für eine sofortige Anschlussfinanzierung anbietet.

Die Tabelle rechnet mit 0,02 Prozentpunkten je Monat, der Mitte unseres Praxiswerts. Sie zeigt den Aufschlag nach Vorlaufzeit und die Mehrrate, die er bei gleicher anfänglicher Tilgung je 100.000 € Restschuld kostet. Bei 0,01 Prozentpunkten halbieren sich die Werte, bei 0,03 Prozentpunkten steigen sie um die Hälfte.

VorlaufAufschlag gesamtMehrrate je 100.000 € Restschuld
12 Monate0,24 Prozentpunkte20 € im Monat
24 Monate0,48 Prozentpunkte40 € im Monat
36 Monate0,72 Prozentpunkte60 € im Monat
48 Monate0,96 Prozentpunkte80 € im Monat
60 Monate1,20 Prozentpunkte100 € im Monat

Rechenbeispiel, kein Angebot. Der Aufschlag von 0,02 Prozentpunkten je Monat ist ein Praxiswert aus unserem Bankenvergleich und keine amtliche Angabe. Mehrrate = Restschuld mal Aufschlag geteilt durch zwölf. Sie gilt bei gleicher anfänglicher Tilgung und ist unabhängig davon, wie hoch der Zins selbst ist.

Der Aufschlag wächst mit jedem Monat Vorlauf. Bei 60 Monaten und 0,02 Prozentpunkten zahlst Du 1,20 Prozentpunkte mehr als bei einem sofortigen Anschluss, je 100.000 € Restschuld 100 € im Monat. Deshalb vergleichen wir beim Forward immer zwei Zahlen zusammen: den Aufschlag je Monat und den Zins, auf den er sich rechnet. Eine Bank mit niedrigem Aufschlag, aber hohem Ausgangszins ist am Ende oft teurer.

Forward-Rechner: Lohnt sich die Zinssicherung für Dich?

Trag Deine Restschuld zum Ende der Zinsbindung und das Datum ein. Der Rechner zählt die Monate Vorlauf, rechnet den Aufschlag und die Mehrrate und zeigt, ab welchem Zinsanstieg sich der Forward für Dich rechnet. Einen Zins brauchst Du dafür nicht.

Deine Zinsbindung
€

Steht im Tilgungsplan. Oder im Anschluss-Rechner ermitteln.

Steht im Darlehensvertrag.

Dein Forward-Aufschlag
Pp.

Praxiswert: meist 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte. Trag den Wert aus Deinem Angebot ein.

Monate

Nur eintragen, wenn Deine Bank sie gewährt.

Ergebnis des Forward-Rechners

Vorlaufzeit—
Dein Aufschlag gesamt—
Mehrrate durch den Aufschlag—
Der Forward rechnet sich ab—

    Forward gegen Abwarten

    Angenommen, Du wartest und schließt zum Ende der Zinsbindung ab. Die Tabelle zeigt, wie sich die Monatsrate des Forwards gegenüber dem Abwarten verhält, je nachdem, wie sich der Zins bis dahin ändert. Gerechnet mit gleicher anfänglicher Tilgung.

    Zinsänderung bis BindungsendeForward gegenüber Abwarten, je Monat

    Rechenbeispiel, kein Angebot. Vorlaufzeit in vollen Monaten ab heute. Aufschlag gesamt = Aufschlag je Monat für jeden Monat, der über die aufschlagsfreien Monate hinausgeht. Das ist eine Annahme: Manche Banken rechnen den Aufschlag für den ganzen Vorlauf, sobald er die freien Monate überschreitet. Mehrrate = Restschuld mal Aufschlag geteilt durch zwölf, bei gleicher anfänglicher Tilgung. Nichtabnahmeentschädigung, Notar- und Grundbuchkosten sind nicht enthalten.

    Forward-Angebot prüfen lassen Wir vergleichen Aufschlag und Ausgangszins bei über 600 Banken.

    Wann sich ein Forward-Darlehen lohnt

    Rechnerisch ist die Frage einfach: Der Forward lohnt sich, wenn der Zins für Deine Anschlussfinanzierung bis zum Ende der Zinsbindung stärker steigt als der Aufschlag. Dafür musst Du den Zins selbst nicht kennen. Das Beispiel mit 200.000 € Restschuld, 36 Monaten Vorlauf und 0,02 Prozentpunkten je Monat zeigt die Größenordnung. Der Aufschlag beträgt 0,72 Prozentpunkte, die Mehrrate 120 € im Monat. Verglichen wird die Monatsrate mit Forward und beim Abwarten, bei gleicher anfänglicher Tilgung:

    Zinsänderung bis BindungsendeForward gegenüber Abwarten, je Monat
    −0,50 Pp.203,33 € teurer
    ±0,00 Pp. (Zins bleibt gleich)120,00 € teurer
    +0,50 Pp.36,67 € teurer
    +0,72 Pp. (Aufschlag)gleich
    +1,00 Pp.46,67 € günstiger
    +1,50 Pp.130,00 € günstiger
    +2,00 Pp.213,33 € günstiger

    Rechenbeispiel, kein Angebot. Unterschied der Monatsrate = Restschuld mal (Zinsänderung minus Aufschlag) geteilt durch zwölf. Er gilt zu Beginn der neuen Zinsbindung, bei gleicher anfänglicher Tilgung und unabhängig von der Höhe des Zinses.

    Der Forward ist also eine Versicherung mit Prämie. Bleiben die Zinsen gleich, hast Du den Aufschlag bezahlt, ohne ihn zu brauchen. Steigen sie stärker als der Aufschlag, hast Du gewonnen. Ob sich das für Dich lohnt, hängt weniger von einer Zinsprognose ab als von Deiner Lage:

    Deine LageEinschätzung
    Deine Zinsbindung endet in ein bis fünf Jahren und ein Zinsanstieg würde Dein Budget sprengenForward prüfen. Planungssicherheit hat hier Vorrang vor dem günstigsten Zins.
    Deine Rate hat Luft und Du rechnest mit gleichbleibenden oder fallenden ZinsenAbwarten und rund zwölf Monate vor Bindungsende vergleichen. Dann fällt je nach Bank kein Aufschlag an oder einer für wenige Monate.
    Die vollständige Auszahlung Deines Darlehens liegt vor dem Ende der Zinsbindung zehn Jahre zurückErst § 489 BGB prüfen. Zehn Jahre nach der Auszahlung kündigst Du mit sechs Monaten Frist. Endet das Darlehen so vor dem Bindungsende, schuldest Du ohne Aufschlag um.
    Ein Verkauf der Immobilie in den nächsten Jahren ist denkbarEher kein Forward. Die Abnahmepflicht bleibt auch beim Verkauf bestehen.
    Die Restschuld zum Bindungsende ist kleinDer Aufschlag kostet in Euro wenig, die Absicherung aber auch nur wenig. Oft reicht eine höhere Tilgung oder eine Sondertilgung.

    Abnahmepflicht und Risiken

    Das Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Darlehensvertrag, keine Option auf einen Zins. Du musst es zum vereinbarten Termin abnehmen, auch wenn der Marktzins bis dahin unter Deinen Forward-Zins gefallen ist.

    • Nichtabnahmeentschädigung: Nimmst Du das Darlehen nicht ab, verlangt die Bank Schadensersatz. Wie er berechnet wird, hat der Bundesgerichtshof präzisiert (Urteil vom 07.11.2000, XI ZR 27/00): Bei der Aktiv-Passiv-Methode werden die Zinsen, die Dir die Bank vertraglich berechnet hätte, mit dem Ertrag verglichen, den sie mit dem Geld sicher am Kapitalmarkt erzielen kann, etwa in Hypothekenpfandbriefen. Abgezogen werden ersparte Risiko- und Verwaltungskosten. Daneben darf die Bank nach der Aktiv-Aktiv-Methode rechnen. Nach unserer Erfahrung kann das mehrere tausend Euro ausmachen.
    • Verkauf der Immobilie: Auch dann bleibt der Vertrag bestehen. Brauchst Du das Darlehen nicht mehr, fällt in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung an.
    • Fallende Zinsen: Du zahlst den vereinbarten Forward-Zins, auch wenn der Markt günstiger ist. Das ist die Kehrseite der Sicherheit.
    • Bonität und Objekt heute: Die Bank prüft Einkommen und Immobilie schon beim Abschluss, die Unterlagen brauchst Du also heute. Verschlechtern sich bis zur Auszahlung Deine Vermögensverhältnisse oder der Wert der Immobilie wesentlich, sodass die Rückzahlung gefährdet ist, kann die Bank den Vertrag vor der Auszahlung kündigen (§ 490 Abs. 1 BGB).

    Wer diese Punkte vor der Unterschrift ehrlich beantwortet, schließt den Forward mit dem richtigen Vorlauf ab oder lässt ihn bewusst weg.

    Forward bei der eigenen Bank oder bei einer neuen

    Deine bisherige Bank muss Dir spätestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung mitteilen, ob sie verlängert (§ 493 Abs. 1 BGB). Einen Forward kannst Du bei ihr abschließen oder bei einer anderen Bank. Die Unterschiede:

    PunktBisherige Bank (Forward-Prolongation)Neue Bank (Forward-Umschuldung)
    GrundschuldBleibt, wie sie ist.Wird zum Auszahlungstermin an die neue Bank abgetreten.
    Kosten neben dem ZinsIn der Regel keine Grundbuchkosten.Grundbuch 0,5-Gebühr nach GNotKG (bei 300.000 € Grundschuld 317,50 €). Dazu der Notar: Beglaubigung höchstens 70 € plus Umsatzsteuer, entwirft er die Erklärung selbst 317,50 € plus Umsatzsteuer.
    Alter VertragWird mit neuem Zins fortgeführt.Kündigung mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).
    Zehn-Jahres-Frist nach § 489 BGBBeginnt nach OLG München und LG Bochum mit dem Tag der Forward-Vereinbarung. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist uns nicht bekannt.Beginnt mit der vollständigen Auszahlung.
    AuswahlEin Angebot, ohne Wettbewerb.Freie Auswahl, Aufschläge und Ausgangszinsen im Vergleich.

    Die Kosten der Grundschuldabtretung erklärt der Ratgeber Grundschuldabtretung: Kosten und Ablauf. Wie Du das Verlängerungsangebot Deiner Bank liest, zeigt der Ratgeber Prolongationsangebot prüfen.

    Kündigung nach § 489 BGB: Wann Du keinen Forward brauchst

    Bevor Du einen Aufschlag bezahlst, lohnt der Blick in Deinen Vertrag. § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gibt Dir ein Kündigungsrecht, das kein Vertrag ausschließen kann (§ 489 Abs. 4 BGB): Zehn Jahre nach dem vollständigen Empfang des Darlehens kündigst Du mit sechs Monaten Frist, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Das gilt auch bei 15 oder 20 Jahren Zinsbindung.

    Endet Dein Darlehen auf diesem Weg vor dem Ende der Zinsbindung, brauchst Du oft keinen Forward. Du kündigst, schuldest zum Kündigungstermin um und zahlst keinen Aufschlag für Monate, die Du gar nicht warten musst. Welche Termine für Dich gelten, zeigt der Anschluss-Rechner.

    Wichtig für jeden Forward: Das Gesetz lässt die Zehn-Jahres-Frist neu beginnen, wenn nach der Auszahlung eine neue Vereinbarung über Zins oder Laufzeit getroffen wird. Maßgeblich ist dann der Zeitpunkt dieser Vereinbarung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 Halbsatz 2 BGB). Für die Forward-Prolongation bei der bisherigen Bank hat das OLG München entschieden, dass die Frist mit dem Abschluss der Vereinbarung beginnt, nicht erst mit dem Beginn der neuen Zinsbindung (Urteil vom 24.04.2017, 19 U 4269/16, noch zur früheren Nummerierung des Paragrafen). Das LG Bochum hatte 2015 ebenso entschieden. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist uns nicht bekannt. Bei einem Forward mit 36 Monaten Vorlauf kannst Du dann schon sieben Jahre nach Beginn der neuen Zinsbindung kündigen, mit sechs Monaten Frist. Mehr dazu im Ratgeber Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB.

    Der richtige Zeitpunkt

    Zeit bis BindungsendeWas jetzt sinnvoll ist
    60 bis 36 MonateForward nur mit klarem Grund, etwa knappes Budget. Der Aufschlag ist hier am höchsten. Erst die Zehn-Jahres-Frist nach § 489 BGB prüfen.
    36 bis 12 MonateDie typische Forward-Phase. Restschuld zum Bindungsende ermitteln, Aufschläge und Ausgangszinsen mehrerer Banken vergleichen.
    12 bis 6 MonateJe nach Bank kein oder ein kleiner Aufschlag. Angebote einholen, vergleichen und abschließen.
    6 MonateSpätestens jetzt den Antrag bei der neuen Bank stellen, damit Kündigung und Auszahlung rechtzeitig stehen.
    3 MonateSpätestens jetzt teilt Deine Bank mit, ob sie verlängert. Dabei nennt sie den angebotenen Sollzins (§ 493 Abs. 1 BGB).
    1 MonatLetzter Termin für die Kündigung zum Bindungsende, wenn Du die Bank wechselst (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB).

    Das Angebot nach § 493 BGB ist eine Pflichtinformation und kommt spät. Wer erst dann vergleicht, entscheidet unter Zeitdruck. Deshalb beginnen wir mit Dir spätestens zwölf Monate vor dem Stichtag, bei einem Forward entsprechend früher.

    Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Beim Forward-Darlehen vergleichen wir zwei Stellschrauben, die einzeln oft übersehen werden: den Aufschlag pro Monat und den Basiszins, auf den er sich rechnet. Die Kombination entscheidet, nicht die einzelne Zahl. Und vorher prüfen wir immer den § 489-Kalender: Manche vermeintliche Forward-Situation ist in Wahrheit ein freier Kündigungsfall.

    Ablauf mit Sperling Baufinanzierung in 4 Schritten

    1. Eckdaten schicken: Restschuld, Ende der Zinsbindung, Tag der Auszahlung, aktuelle Bank und Wunschrate. Das geht per Nachricht oder am Telefon.
    2. Prüfen: Wir lesen Deinen Darlehensvertrag, rechnen die Termine nach § 489 BGB und klären, ob ein Forward überhaupt nötig ist.
    3. Vergleichen: Wir vergleichen die Forward-Konditionen von über 600 Banken und stellen sie dem Angebot Deiner Bank gegenüber, mit Aufschlag, Ausgangszins, Rate und Kosten je Variante.
    4. Abschließen und begleiten: Du entscheidest. Wir stellen den Antrag und koordinieren zum Bindungsende Kündigung, Ablösung und Grundschuldabtretung, damit der Übergang nahtlos klappt.

    Benötigte Unterlagen

    • Darlehensvertrag mit allen Nachträgen. Er ist der Nachweis für Dein bestehendes Darlehen und zeigt Zinsbindung und Auszahlung.
    • Letzte Jahres-Zinsbescheinigung Deiner Bank für den Stand der Restschuld.
    • Aktueller Grundbuchauszug.
    • Einkommensnachweise, etwa die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen die letzten Steuerbescheide.
    • Personalausweis. Je nach Bank zusätzlich Objektunterlagen wie Wohnflächenberechnung und aktuelle Fotos.

    Für die erste Einschätzung reicht der Darlehensvertrag. Alles Weitere fordern wir gezielt nach, wenn feststeht, welche Bank infrage kommt.

    Häufige Fragen zum Forward-Darlehen

    Was ist ein Forward-Darlehen?

    Ein Forward-Darlehen ist eine Anschlussfinanzierung mit Vorlaufzeit. Du legst Zins, Rate und Laufzeit heute fest, ausgezahlt wird das Darlehen erst zum Ende Deiner laufenden Zinsbindung. Dann löst es die Restschuld ab, bei Deiner bisherigen Bank oder bei einer neuen.

    Wie lange im Voraus kann ich ein Forward-Darlehen abschließen?

    Je nach Bank bis zu 60 Monate vor dem Ende der Zinsbindung, so nennt es auch die BaFin. Je länger der Vorlauf, desto höher meist der Aufschlag.

    Was kostet ein Forward-Darlehen?

    Die meisten Banken verlangen auf den heutigen Zins einen Aufschlag für jeden Monat Vorlaufzeit, dessen Höhe variiert. Nach unserem Bankenvergleich sind es meist rund 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte je Monat, ein Praxiswert und keine amtliche Angabe. Bei 36 Monaten und 0,02 Prozentpunkten sind das 0,72 Prozentpunkte. Wechselst Du dabei die Bank, kommen Grundbuch und Notar für die Abtretung der Grundschuld hinzu, meist wenige hundert Euro.

    Fallen während der Vorlaufzeit Bereitstellungszinsen an?

    Nein. In der Vorlaufzeit zahlst Du für das neue Darlehen weder Zinsen noch Tilgung noch Bereitstellungszinsen. Dein bisheriger Vertrag läuft unverändert weiter, bis das Forward-Darlehen ihn zum Ende der Zinsbindung ablöst.

    Gibt es Forward-Darlehen ohne Aufschlag?

    Manche Banken berechnen für die ersten Monate der Vorlaufzeit keinen Aufschlag. Wie viele Monate frei sind, unterscheidet sich von Bank zu Bank, die Angaben reichen bis zu zwölf Monate. Ob und wie lange das für Dein Angebot gilt, steht in den Konditionen der Bank.

    Muss ich das Forward-Darlehen abnehmen, wenn die Zinsen fallen?

    Ja. Ein Forward-Darlehen ist ein verbindlicher Darlehensvertrag, keine Option. Nimmst Du es nicht ab, verlangt die Bank eine Nichtabnahmeentschädigung. Sie richtet sich nach den Zinsen, die der Bank entgehen. Nach unserer Erfahrung kann sie mehrere tausend Euro erreichen.

    Was passiert, wenn ich die Immobilie in der Vorlaufzeit verkaufe?

    Der Vertrag gilt weiter. Brauchst Du das Darlehen wegen des Verkaufs nicht mehr, verlangt die Bank in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung. Ist ein Verkauf in den nächsten Jahren denkbar, spricht das gegen einen langen Forward.

    Kann ich ein Forward-Darlehen bei einer anderen Bank abschließen?

    Ja. Die neue Bank löst zum Ende der Zinsbindung Deine Restschuld ab und übernimmt die Grundschuld per Abtretung. Den alten Vertrag kündigst Du mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Wir stimmen Kündigung, Ablösung und Abtretung zwischen beiden Banken ab.

    Wann beginnt beim Forward-Darlehen die Zehn-Jahres-Frist nach § 489 BGB?

    Bei einer neuen Bank mit dem vollständigen Empfang des Darlehens, also mit der Auszahlung. Vereinbarst Du den Forward mit Deiner bisherigen Bank, zählt nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB der Tag dieser Vereinbarung. So hat es das OLG München zur früheren Fassung des Paragrafen entschieden (Urteil vom 24.04.2017, 19 U 4269/16), ebenso zuvor das LG Bochum. Höchstrichterlich ist die Frage nicht entschieden. Die Frist läuft dann schon während der Vorlaufzeit.

    Kann ich ein Forward-Darlehen widerrufen?

    Ein Forward-Darlehen bei einer neuen Bank ist ein Verbraucherdarlehensvertrag. Dafür steht Dir ein Widerrufsrecht nach § 495 Abs. 1 BGB zu. Die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 Abs. 2 BGB) und beginnt erst, wenn Dir die Bank die Vertragsurkunde oder eine Abschrift zur Verfügung gestellt hat (§ 356b Abs. 1 BGB). Fehlen darin die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht, beginnt die Frist erst mit deren Nachholung und beträgt dann einen Monat. Spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht (§ 356b Abs. 2 BGB). Vereinbarst Du per Forward bei Deiner bisherigen Bank nur einen neuen Zins im laufenden Vertrag, ist das kein neuer Darlehensvertrag, ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht dann nicht (BGH, Urteil vom 28.05.2013, XI ZR 6/12).

    Die Vorlaufzeit bis 60 Monate und einen Aufschlag, dessen Höhe variiert, nennt die BaFin. Die Spanne von 0,01 bis 0,03 Prozentpunkten je Monat ist ein Praxiswert aus unserem Bankenvergleich, aufschlagsfreie Monate sind Marktangaben (siehe Quellen). Beides ist keine amtliche Angabe und unterscheidet sich je Institut und Einzelfall. Rechenbeispiele sind unverbindlich und kein Angebot.

    Niederrhein und NRW

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    Quellen und Stand
    • § 489 BGB: Kündigung zum Ende der Zinsbindung mit einem Monat Frist (Abs. 1 Nr. 1), zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit sechs Monaten Frist, bei neuer Vereinbarung ab deren Zeitpunkt (Abs. 1 Nr. 2), nicht abdingbar (Abs. 4)
    • § 493 Abs. 1 BGB: Unterrichtung spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung, mit angebotenem Sollzins
    • § 495 Abs. 1 BGB und § 355 Abs. 2 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen, Frist 14 Tage; Fristbeginn und Erlöschen nach § 356b BGB
    • OLG München, Urteil vom 24.04.2017, 19 U 4269/16, sowie LG Bochum, Urteil vom 14.09.2015, I-1 O 68/15: Zehn-Jahres-Frist bei Forward-Prolongation ab Abschluss der Vereinbarung; eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist uns nicht bekannt
    • BGH, Urteil vom 07.11.2000, XI ZR 27/00: Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung, Aktiv-Passiv- und Aktiv-Aktiv-Methode
    • § 490 Abs. 1 BGB: Kündigung durch die Bank vor Auszahlung bei wesentlicher Verschlechterung
    • GNotKG Anlage 1, KV 14130 und Anlage 2, Tabelle B: 1,0-Gebühr bei 300.000 € Geschäftswert 635 €; Notar KV 25100 (Beglaubigung, höchstens 70 €) und KV 24102 (Entwurf)
    • BaFin, Anschlussfinanzierung: Abschluss bis zu fünf Jahre im Voraus, für jeden Monat meist ein Zinsaufschlag, dessen Höhe variiert (abgerufen 13.10.2026)
    • Aufschlag rund 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte je Monat: Praxiswert aus unserem Bankenvergleich, keine amtliche Angabe
    • Marktwerte, jeweils von mehreren Anbietern übereinstimmend angegeben (abgerufen 27.09.2026): Vorlaufzeit bis 60 Monate (Sparkasse, Volksbanken Raiffeisenbanken, Wüstenrot, Schwäbisch Hall); keine Bereitstellungszinsen in der Vorlaufzeit (Volksbanken Raiffeisenbanken, Dr. Klein); aufschlagsfreie Monate bis zu zwölf (Interhyp, biallo, bonify)
    • Rechenbeispiele: eigene Berechnung. Stand 13.10.2026.