Grundriss & Wohnfläche

Grundriss und Wohnfläche aus einem Aufmaß.

Wir messen Deine Wohnung oder Dein Haus einmal vor Ort aus. Daraus entstehen der Grundriss jedes Geschosses und die Wohnflächenberechnung, so wie die Bank sie für die Finanzierung verlangt.

Beispiel: Grundriss einer Wohnung, 9,86 mal 7,68 Meter, Wohnfläche 56,5 Quadratmeter Wohnen24,8 m² Schlafen15,2 m² Küche10,4 m² Bad6,1 m² Flur 9,86 m 7,68 m Wohnfläche 56,5 m²
Beispielgrundriss. So sieht das Ergebnis für jedes Geschoss aus.
Ein Termin, zwei Unterlagen

Was Du bekommst.

Ein Aufmaß reicht für beides. Du bekommst die Unterlagen als PDF und kannst sie direkt an Bank, Käufer oder Mieter weitergeben.

01

Grundriss

  • Bemaßter Grundriss jedes Geschosses als PDF
  • Räume mit Bezeichnung und Fläche
  • Auf Wunsch Schnitte und Pläne im CAD-Format
02

Wohnflächenberechnung

  • Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Aufstellung Raum für Raum, nachvollziehbar gerechnet
  • Grundflächen nach DIN 277, wenn Nutz- oder Gewerbeflächen dazugehören
Warum die Fläche zählt

Jeder Quadratmeter hat einen Preis.

Finanzierung

Die Bank bewertet Deine Immobilie über die Fläche und verlangt Wohnflächenberechnung und Grundrisse. Fehlen die Unterlagen oder passen sie nicht zusammen, verzögert sich die Zusage oder der Beleihungswert fällt niedriger aus.

Verkauf

Der Preis pro Quadratmeter steht in jedem Exposé. Eine belegte Fläche macht den Preis nachvollziehbar und schützt vor Streit mit dem Käufer.

Kauf

Angaben aus alten Unterlagen oder Exposés sind oft geschätzt. Mit einer eigenen Messung weißt Du, was Du bezahlst.

Vermietung

Miete und Nebenkosten richten sich nach der Wohnfläche. Weicht die angegebene Fläche deutlich ab, kann der Mieter die Miete mindern.

So läuft es ab

Drei Schritte.

  1. AnfrageDu schreibst uns Adresse, Art und ungefähre Größe der Immobilie.
  2. Aufmaß vor OrtWir vereinbaren einen Termin und messen die Räume aus.
  3. ErgebnisDu erhältst Grundriss und Wohnflächenberechnung als PDF.
Direkt in die Finanzierung

Vermessen und finanzieren, ohne Umweg.

Du kaufst, baust um oder finanzierst neu? Wir vergleichen die Angebote von über 600 Banken und reichen Grundriss und Wohnflächenberechnung gleich mit ein. So liegen der Bank von Anfang an vollständige Unterlagen vor.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet.

Warum reicht die Fläche aus dem Kaufvertrag oder dem Exposé nicht?

Diese Angaben stammen oft aus alten Bauplänen, sind gerundet oder nach einer anderen Methode berechnet. Umbauten fehlen häufig ganz. Die Bank und der Käufer verlassen sich auf eine nachvollziehbare Berechnung.

Bekomme ich Grundriss und Wohnflächenberechnung aus einem Termin?

Ja. Wir messen die Räume einmal vor Ort aus. Aus diesem Aufmaß entstehen der Grundriss jedes Geschosses und die Wohnflächenberechnung. Ein zweiter Termin ist nicht nötig.

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die Wohnflächenverordnung ermittelt die Wohnfläche: Flächen unter Dachschrägen zwischen einem und zwei Metern Höhe zählen zur Hälfte, darunter gar nicht, Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel. DIN 277 erfasst die Grundflächen vollständig und wird vor allem bei Gewerbe- und Nutzflächen verwendet.

Wo seid Ihr tätig?

Am Niederrhein rund um Rheinberg. Schreib uns einfach, wo Deine Immobilie liegt.

Anfrage

Lass Deine Immobilie aufmessen.

Ein paar Angaben genügen. Wir melden uns innerhalb eines Werktags mit einem Terminvorschlag.

Lieber direkt?
Telefon 02843 90 6666 1
E-Mail anfrage@sperling-baufinanzierung.de