Prolongation oder Umschuldung: Welcher Weg sich zum Ende der Zinsbindung lohnt

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

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Endet Deine Zinsbindung, stehen zwei Wege im Mittelpunkt der Anschlussfinanzierung: Du verlängerst bei Deiner Bank, oder Du wechselst zu einer anderen. Beides ist rechtlich einfach. Der Unterschied liegt im Aufwand und im Zins. Dieser Ratgeber zeigt, wo die Grenze verläuft.

Die beiden Wege in einem Satz

Prolongation heißt: Deine bisherige Bank bietet Dir für die Restschuld einen neuen Sollzins und eine neue Zinsbindung an, Du unterschreibst, der Vertrag läuft weiter. Umschuldung heißt: Eine andere Bank zahlt Deine Restschuld zum Ende der Zinsbindung an die alte Bank aus und lässt sich die Grundschuld abtreten. Ab dann zahlst Du an die neue Bank.

Das Forward-Darlehen ist kein dritter Weg neben diesen beiden, sondern ihre vorgezogene Form. Bei Deiner Bank ist es eine Prolongation mit festem Termin, bei einer anderen Bank eine Umschuldung mit festem Termin. Neu ist nur der Zeitpunkt: Du legst den Zins bis zu 60 Monate vor dem Ende der Zinsbindung fest und zahlst dafür einen Aufschlag.

Prolongation und Umschuldung im Vergleich

MerkmalProlongationUmschuldung
AufwandAngebot prüfen und unterschreibenAntrag bei der neuen Bank, Unterlagen zu Einkommen und Immobilie
Grundbuchkeine ÄnderungAbtretung der Grundschuld an die neue Bank
KostenkeineGrundbuch und Notar, meist wenige hundert Euro
ZinsAngebot einer einzigen BankAuswahl am Markt
Vertragsinhaltoft nur Zins und Zinsbindung neuTilgung, Sondertilgung und Laufzeit frei verhandelbar
Zeitbedarfwenige Tageeinige Wochen, deshalb früh beginnen
Bindungerst mit der Unterschrifterst mit der Unterschrift
Widerrufbei reiner Zinsanpassung im laufenden Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrechtneuer Vertrag, in der Regel 14 Tage Widerrufsrecht

Mit einem Forward-Darlehen gilt beides genauso. Dazu kommen ein Zinsaufschlag und die Abnahmepflicht ab Abschluss, auch wenn die Zinsen bis zum Start fallen.

Rechtlich brauchst Du für den Wechsel zum Ende der Zinsbindung keine Zustimmung Deiner Bank. Endet die Zinsbindung vor der vereinbarten Rückzahlung und gibt es keine neue Zinsvereinbarung, kannst Du mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. Endet Dein Vertrag ohnehin mit der Zinsbindung, ist keine Kündigung nötig, die Restschuld wird zum Stichtag fällig.

Wichtig für den Zeitplan: Nach einer Kündigung musst Du den geschuldeten Betrag binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlen, sonst gilt sie als nicht erfolgt (§ 489 Abs. 3 BGB). Die neue Bank muss also pünktlich zum Stichtag auszahlen. Wir stimmen Kündigung, Treuhandauftrag und Auszahlungstermin deshalb vorab mit beiden Banken ab.

Hast Du neben dem Bankdarlehen ein KfW-Darlehen, hat es meist eine eigene Zinsbindung mit eigenem Enddatum. Prüfe in den Verträgen, wann welche Zinsbindung endet. Den Anschluss planst Du dann für jedes Darlehen einzeln.

Rechenbeispiel: 233.600 € Restschuld

Angenommen, Deine Restschuld zum Ende der Zinsbindung beträgt 233.600 €. Deine Bank bietet 4,39 % Sollzins für zehn Jahre an, ein Wettbewerber 4,09 %. Du zahlst in beiden Fällen dieselbe Monatsrate von 1.186 €. Die Beträge sind auf hundert Euro gerundet.

VarianteZinsRestschuld nach 10 Jahren
Prolongation4,39 %183.900 €
Umschuldung4,09 %176.000 €
Vorteil Umschuldung0,3 Pkt. wenigerrund 7.900 € weniger

Weil die Rate gleich ist, zahlst Du bei der Umschuldung genau diesen Betrag weniger Zinsen. Er fehlt dann auch in der Restschuld. Es ist ein Vorteil, kein doppelter.

Dem stehen die Kosten der Grundschuldabtretung gegenüber. Bei einer Grundschuld von 300.000 € berechnet das Grundbuchamt für die Eintragung der Abtretung 317,50 € (0,5-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG). Beglaubigt ein Notar die Abtretungserklärung, kommen höchstens 70 € Gebühr plus Umsatzsteuer und Auslagen hinzu. Bei 300.000 € Grundschuld kostet der Wechsel damit rund 400 €, wenn der Notar nur beglaubigt, bis rund 700 €, wenn er die Erklärung entwirft. Der Wechsel bringt in diesem Beispiel also rund 7.500 €, bei einem Notarentwurf rund 300 € weniger. Alle Kostenposten stehen im Ratgeber Kosten der Anschlussfinanzierung.

Rechenbeispiel, kein Angebot. Zinsannahme wie auf allen Seiten zur Anschlussfinanzierung: Rendite 10-jähriger Bundeswertpapiere plus 0,9 Prozentpunkte, Stand 12.10.2026, kein Marktzins. Der Wettbewerber liegt im Beispiel 0,3 Prozentpunkte darunter, ein angenommener Abstand. Monatliche Zahlung und Verrechnung. Wie der Wechsel im Detail abläuft, erklärt der Ratgeber Grundschuldabtretung.

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Wichtig: Die Kosten hängen an der Grundschuld, nicht an der Restschuld

Die Gebühren richten sich nach dem Betrag der eingetragenen Grundschuld. Ist Deine Restschuld schon stark gesunken, die Grundschuld aber noch in voller Höhe eingetragen, bleiben die Kosten gleich, während der Zinsvorteil schrumpft. Bei 40.000 € Restschuld und denselben Zinssätzen bringt der Wechsel nach zehn Jahren rund 1.300 € weniger Restschuld. Bleibt die Grundschuld bei 300.000 €, kostet der Wechsel weiter rund 400 €, wenn der Notar nur beglaubigt, bis rund 700 €, wenn er die Erklärung entwirft. Es bleibt ein Vorteil, aber ein kleiner. Bei 0,3 Prozentpunkten Unterschied lohnt sich der Wechsel bis hinunter zu rund 12.000 € Restschuld, mit Notarentwurf bis rund 21.000 €.

Wann die Prolongation die bessere Wahl ist

  • Das Angebot Deiner Bank liegt auf dem Niveau der besten Marktangebote.
  • Die Restschuld ist klein und der Zinsvorteil deckt die Wechselkosten nur knapp.
  • Dein Einkommen ist gesunken oder unsicher geworden und eine neue Prüfung bei einer anderen Bank wäre schwierig, etwa im Ruhestand oder in Elternzeit.
  • Die Zeit bis zum Ende der Zinsbindung reicht für einen geordneten Wechsel nicht mehr aus.

Wann die Umschuldung die bessere Wahl ist

  • Der Marktzins liegt spürbar unter dem Angebot Deiner Bank.
  • Du willst Tilgung, Sondertilgungsrechte oder Zinsbindung grundlegend neu gestalten.
  • Du brauchst zusätzliches Geld für eine Modernisierung und Deine Bank bietet dafür keine gute Kondition.
  • Du hast genug Vorlauf: Wer zwölf Monate vorher beginnt, vergleicht in Ruhe.

Wann ein Forward-Darlehen dazukommt

  • Deine Zinsbindung endet in ein bis fünf Jahren. Du willst die Rate danach schon heute kennen.
  • Du rechnest mit steigenden Zinsen und nimmst den Aufschlag dafür in Kauf.
  • Du bist sicher, dass Du die Immobilie behältst. Verkaufst Du vor dem Start, verlangt die Bank in der Regel eine Nichtabnahmeentschädigung.

Kein Forward brauchst Du, wenn Dein Darlehen seit mehr als zehn Jahren voll ausgezahlt ist und Du seitdem keinen neuen Zins vereinbart hast. Dann kannst Du mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB) und ohne Aufschlag umschulden. Was der Aufschlag kostet, rechnet die Seite Forward-Darlehen mit dem Forward-Rechner aus.

Was die neue Bank für die Umschuldung braucht

Die neue Bank prüft Dich wie bei einer neuen Finanzierung. Rechne mit diesen Unterlagen:

  • Darlehensvertrag der bisherigen Bank mit allen Nachträgen
  • letzte Jahresmitteilung oder Zinsbescheinigung mit der aktuellen Restschuld
  • aktueller Grundbuchauszug
  • Einkommensnachweise, bei Angestellten die letzten Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die Steuerbescheide
  • Objektunterlagen wie Wohnflächenberechnung und aktuelle Fotos, je nach Bank

Für die erste Einschätzung reicht der Darlehensvertrag. Der Rest folgt, wenn feststeht, welche Bank infrage kommt. Die vollständige Checkliste nach Weg steht im Ratgeber Unterlagen für die Anschlussfinanzierung.

Den Grundbuchauszug bekommst Du beim Grundbuchamt. Wie das geht, steht im Ratgeber Grundbuch, Flurkarte, Bauakte: Wo bekomme ich was? Hast Du mehrere Immobilien oder weitere Kredite, helfen die Immobilienaufstellung und der Banken- und Verbindlichkeitenspiegel.

Drei Fehler, die den Vorteil kosten

  • Zu spät anfangen: Wer erst mit dem Schreiben der Bank drei Monate vor Ende der Zinsbindung beginnt, hat kaum Zeit für Antrag, Prüfung und Abtretung.
  • Ungleiche Angebote vergleichen: Ein Angebot mit fünf Jahren Zinsbindung ist mit einem über zehn Jahre nicht vergleichbar. Vergleiche bei gleicher Zinsbindung und gleicher Monatsrate, mit gleichen Sondertilgungsrechten.
  • Nur auf die Rate schauen: Eine niedrige Rate kann auch eine niedrige Tilgung bedeuten. Entscheidend sind Zinskosten und Restschuld am Ende der neuen Zinsbindung.

So gehst Du vor

Hol Dir die Restschuld zum Ende der Zinsbindung aus der letzten Jahresmitteilung Deiner Bank. Frag das Verlängerungsangebot aktiv an, statt auf das Pflichtschreiben drei Monate vorher zu warten (§ 493 Abs. 1 BGB). Lege es neben mindestens ein Marktangebot mit gleicher Zinsbindung und gleicher Monatsrate. Wie Du das Angebot Deiner Bank liest, zeigt der Ratgeber Prolongationsangebot prüfen.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Nach unserer Erfahrung rechnen viele Hausbanken beim Verlängerungsangebot mit dem Objektwert von damals. Eine neue Bank bewertet Deine Immobilie nach heutigem Stand und sieht, wie viel Du schon getilgt hast. Mehr dazu im Ratgeber Neubewertung. Wir stellen das Angebot Deiner Bank gegen über 600 Banken und übernehmen den Wechsel, wenn er sich lohnt. Anschluss prüfen lassen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Prolongation und Umschuldung?

Bei der Prolongation vereinbarst Du mit Deiner bisherigen Bank einen neuen Zins für die Restschuld. Bei der Umschuldung löst eine andere Bank die Restschuld ab und übernimmt die Grundschuld per Abtretung.

Ab welchem Zinsunterschied lohnt sich die Umschuldung?

Das hängt von Restschuld und Wechselkosten ab. Die Kosten richten sich nach der Höhe der Grundschuld. Bei 300.000 € Grundschuld sind es rund 400 €, wenn der Notar nur beglaubigt, bis rund 700 €, wenn er die Erklärung entwirft. Im Rechenbeispiel mit 233.600 € Restschuld bringen 0,3 Prozentpunkte nach zehn Jahren rund 7.900 € weniger Restschuld.

Muss ich für die Umschuldung neue Unterlagen einreichen?

Ja. Die neue Bank prüft Einkommen und Immobilie wie bei einer neuen Finanzierung. Bei der Prolongation genügt meist die Unterschrift unter das Angebot Deiner Bank.

Fällt bei der Umschuldung eine Vorfälligkeitsentschädigung an?

Nicht, wenn Du zum Ende der Zinsbindung oder nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB zehn Jahre nach vollständiger Auszahlung kündigst. Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann die Bank verlangen, wenn Du während der Zinsbindung vorzeitig zurückzahlst, etwa beim Verkauf (§ 500 Abs. 2, § 502 BGB), oder wenn Du mit der Bank eine Aufhebung gegen Entgelt vereinbarst.

Die Zinssätze der Rechenbeispiele folgen unserer Zinsannahme (Rendite 10-jähriger Bundeswertpapiere plus 0,9 Prozentpunkte) und sind kein Marktzins. Bankgrenzen und Erfahrungswerte sind Praxiswerte aus unserem Bankenvergleich, keine amtlichen Angaben. Sie unterscheiden sich je Institut und Einzelfall. Rechenbeispiele sind unverbindlich und kein Angebot.

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Quellen und Stand
  • § 489 BGB: Kündigung zum Ende der Zinsbindung (Abs. 1 Nr. 1) und nach zehn Jahren (Abs. 1 Nr. 2)
  • § 489 Abs. 3 BGB: Rückzahlung binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung
  • § 500 Abs. 2 BGB und § 502 BGB: vorzeitige Rückzahlung mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • § 495 Abs. 1 BGB: Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen; BGH, Urteil vom 28.05.2013, XI ZR 6/12: kein Widerrufsrecht bei reiner Zinsanpassung im laufenden Vertrag
  • § 493 Abs. 1 BGB: Unterrichtung spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung
  • GNotKG Anlage 1 KV 14130, 24102 und 25100, Anlage 2 Tabelle B
  • Zinsannahme: Deutsche Bundesbank, Rendite 10-jähriger Bundeswertpapiere, plus 0,9 Prozentpunkte, Stand 12.10.2026
  • Rechenbeispiele: eigene Berechnung, Annuitätendarlehen mit monatlicher Zahlung und Verrechnung
  • Stand 13.10.2026

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