Unterlagen für die Anschluss­finanzierung: Checkliste für Prolongation und Umschuldung

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

Persönlich klären

Deine Zinsbindung läuft aus?

Wir vergleichen das Angebot Deiner Bank mit über 600 Banken. Ersteinschätzung am Telefon, 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

Die meisten Verzögerungen beim Anschluss entstehen durch eine fehlende Unterlage. Bleibst Du bei Deiner Bank, reicht meist Deine Unterschrift. Wechselst Du, will die neue Bank alles sehen wie beim Kauf. Diese Seite zeigt, was Du für welchen Weg brauchst und wo Du es bekommst.

Die Checkliste: bleiben oder wechseln

UnterlageDu bleibst bei Deiner Bank (Prolongation)Du wechselst die Bank (Umschuldung)
Unterschrift unter das Angebotjaja
Darlehensvertrag mit allen Nachträgenliegt der Bank vorja
Letzte Jahresmitteilung mit der Restschuldliegt der Bank vorja
Aktueller Grundbuchauszugneinja
Einkommensnachweisemeist neinja
Personalausweisneinja
Objektunterlagen (Wohnfläche, Fotos)neinje nach Bank
Selbstauskunft mit SCHUFA-Einwilligungmeist neinja
Renteninformation, wenn die Laufzeit über den Rentenbeginn reichtmeist neinja

Schließt Du den Anschluss früher als Forward-Darlehen ab, gilt dieselbe Spalte, nur früher. Nimmst Du mehr Geld auf, kommt eine Aufstellung der geplanten Maßnahmen mit Kosten hinzu. Erhöhst Du das Darlehen deutlich, verlangt auch Deine bisherige Bank Einkommensnachweise und Selbstauskunft (§ 505a Abs. 2 BGB).

Deine persönliche Liste erstellt der Unterlagen-Check. Wähle dort "Anschlussfinanzierung / Umschuldung".

Prolongation: meist nur die Unterschrift

Deine Bank kennt Dich und die Immobilie. Sie schickt ein Angebot mit neuem Sollzins und neuer Zinsbindung, Du unterschreibst. Neue Unterlagen verlangt sie in der Regel nicht. Für eine Anschlussfinanzierung ohne deutliche Erhöhung des Darlehens muss sie Deine Kreditwürdigkeit nicht neu prüfen (§ 505a Abs. 3 BGB). Erhöhst Du das Darlehen deutlich, etwa für eine Modernisierung, prüft sie neu (§ 505a Abs. 2 BGB).

Zwei Unterlagen solltest Du trotzdem zur Hand haben. Mit der letzten Jahresmitteilung gleichst Du die Restschuld im Angebot ab. Mit dem Darlehensvertrag vergleichst Du Sondertilgung und Tilgungssatzwechsel. Worauf Du im Angebot achtest, zeigt der Ratgeber Prolongationsangebot prüfen.

Umschuldung: Die neue Bank prüft neu

Die neue Bank kennt weder Dich noch die Immobilie. Rechne mit diesen Unterlagen:

Zum Darlehen

  • Darlehensvertrag der bisherigen Bank mit allen Nachträgen
  • letzte Jahresmitteilung oder Zinsbescheinigung mit der aktuellen Restschuld

Zur Immobilie

  • aktueller Grundbuchauszug mit den eingetragenen Grundschulden
  • je nach Bank Wohnflächenberechnung, Grundriss und aktuelle Fotos
  • bei einer Briefgrundschuld die Auskunft, wo der Grundschuldbrief liegt, meist bei der bisherigen Bank
  • bei einer Eigentumswohnung die Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
  • bei Vermietung die Mietverträge und ein Nachweis der Mieteinnahmen, mehr dazu im Ratgeber Anschluss bei vermieteten Immobilien

Die neue Bank bewertet die Immobilie mit diesen Unterlagen neu. Was das für Deinen Zins bedeutet, zeigt der Ratgeber Neubewertung bei der Anschlussfinanzierung.

Zu Dir

  • Personalausweis
  • Selbstauskunft auf dem Formular der Bank, meist mit Einwilligung zur SCHUFA-Auskunft
  • aktuelle Renteninformation, wenn die neue Laufzeit über Deinen Rentenbeginn hinausreicht
  • Einkommensnachweise: bei Angestellten die letzten drei Gehaltsabrechnungen, bei Selbstständigen die Steuerbescheide. Was Banken von Selbstständigen zusätzlich sehen wollen, steht im Ratgeber Finanzierung für Selbstständige.
  • bei mehreren Immobilien oder weiteren Krediten die Immobilienaufstellung und der Banken- und Verbindlichkeitenspiegel

Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.

Termin buchen →

Forward-Darlehen: dieselben Unterlagen, nur früher

Ein Forward-Darlehen ist eine vorgezogene Anschlussfinanzierung. Schließt Du es bei Deiner bisherigen Bank ab, entspricht der Aufwand der Prolongation. Schließt Du es bei einer anderen Bank ab, gilt die Liste der Umschuldung. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt: Die Bank prüft Dein Einkommen heute, ausgezahlt wird erst zum Ende der Zinsbindung.

Aufstockung: zusätzlich die Kosten der Maßnahme

Nimmst Du mit der Anschlussfinanzierung zusätzliches Geld auf, will die Bank wissen, wofür. Dazu gehören eine Aufstellung der geplanten Modernisierungen und die Angebote der Handwerker. Bereits erledigte Maßnahmen gehören ebenfalls in die Unterlagen, weil sie den Wert der Immobilie erhöhen. Mehr dazu im Ratgeber Anschlussfinanzierung mit Modernisierung.

Wo Du die Unterlagen bekommst

UnterlageWoher
Darlehensvertrag und NachträgeDeine Unterlagen. Fehlt etwas, stellt die bisherige Bank eine Kopie aus.
Jahresmitteilung, ZinsbescheinigungPostfach im Online-Banking oder per Post von der bisherigen Bank, jeweils zum Jahresanfang
GrundbuchauszugGrundbuchamt beim Amtsgericht. Der Weg steht im Ratgeber Grundbuch, Flurkarte, Bauakte: Wo bekomme ich was?
Wohnflächenberechnung, GrundrissBauakte oder Kaufunterlagen. Fehlen sie, erstellen wir sie aus einem Aufmaß neu: Grundriss und Wohnflächenberechnung
Gehaltsabrechnungen, SteuerbescheideArbeitgeber und Finanzamt

In welcher Reihenfolge Du vorgehst

  1. Darlehensvertrag heraussuchen. Er reicht für die erste Einschätzung: Ende der Zinsbindung, Rate, Kündigungstermine. Die aktuelle Restschuld steht in der letzten Jahresmitteilung.
  2. Grundbuchauszug anfordern. Er zeigt die Höhe der Grundschuld und damit die Kosten des Wechsels.
  3. Einkommensnachweise sammeln, sobald feststeht, welche Bank infrage kommt.
  4. Vollständig einreichen. Fehlt eine Unterlage, ruht der Vorgang bei der Bank, bis sie da ist.

Beginne spätestens zwölf Monate vor dem Ende der Zinsbindung. Auf das Schreiben Deiner Bank musst Du nicht warten: Es kommt spätestens drei Monate vor dem Ende der Zinsbindung (§ 493 Abs. 1 BGB), für einen geordneten Wechsel ist das zu spät. Den ganzen Ablauf zeigt der Hauptartikel Anschlussfinanzierung, Deine Termine rechnet der Anschluss-Rechner aus.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Die meisten Verzögerungen entstehen durch eine fehlende Unterlage, nicht durch die Bank. Schick uns den Darlehensvertrag, wir sagen Dir, was die Banken in Deinem Fall verlangen. Danach stellen wir die Unterlagen mit Dir zusammen. Anschluss prüfen lassen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen verlangt die Bank bei Prolongation und bei Umschuldung?

Für die Prolongation meist nur die Unterschrift. Für die Umschuldung den Darlehensvertrag mit Nachträgen, die letzte Jahresmitteilung, einen aktuellen Grundbuchauszug, Einkommensnachweise und den Personalausweis.

Brauche ich für die Prolongation neue Einkommensnachweise?

In der Regel nicht. Für eine Anschlussfinanzierung ohne deutliche Erhöhung des Darlehens muss Deine Bank die Kreditwürdigkeit nicht neu prüfen (§ 505a Abs. 3 BGB). Bei der Umschuldung prüft die neue Bank Dein Einkommen dagegen wie bei einer neuen Finanzierung.

Wo bekomme ich einen aktuellen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Als Eigentümer bist Du berechtigt, den Auszug anzufordern.

Welche Unterlage reicht für eine erste Einschätzung?

Der Darlehensvertrag. Aus ihm ergeben sich das Ende der Zinsbindung, die vereinbarte Rate und die Kündigungstermine. Die aktuelle Restschuld steht in der letzten Jahresmitteilung.

Bereit für den nächsten Schritt? Buch Deine Ersteinschätzung im Kalender: 15 Minuten am Telefon, kostenlos.

Termin buchen →

Nächster Schritt

Quellen und Stand
  • § 493 Abs. 1 BGB: Unterrichtung durch die Bank spätestens drei Monate vor Ende der Zinsbindung
  • § 505a Abs. 2 und 3 BGB: Kreditwürdigkeitsprüfung bei Erhöhung und Anschluss
  • Unterlagenlisten: Praxis aus unserem Bankenvergleich, je Bank unterschiedlich
  • Stand 13.10.2026

Weiterlesen

Kostenloses Erstgespräch