Kooperationspartner

Sie empfehlen den Kunden. Wir übernehmen die Finanzierungs­anfrage.

Sie betreuen Unternehmer, die Kapital für eine Immobilie oder neue Maschinen brauchen? Reichen Sie den Kontakt bei uns ein und wir kümmern uns um die gesamte Finanzierungsanfrage. Sie geben uns nur den Kontakt und das Anliegen weiter, Beratung und Vermittlung übernehmen wir. Kommt eine Finanzierung zustande, erhalten Sie eine Provision. Wie die Zusammenarbeit für Sie am besten passt, klären wir in einem kurzen Gespräch.

Zwei Geschäftspartner im Gespräch über eine Zusammenarbeit im Büro
Ablauf

Vom ersten Tipp bis zur Provision

  1. Anbindungsgespräch

    Wir klären gemeinsam, wie die Zusammenarbeit für Sie am besten funktioniert.

  2. Empfehlung melden

    Mit dem Einverständnis Ihres Kunden senden Sie uns Kontakt und Anliegen des Unternehmens per E-Mail.

  3. Wir übernehmen

    Ab hier kümmern wir uns um die Beratung zur Finanzierung, Bankgespräche und die gesamte Abwicklung.

  4. Provision erhalten

    Kommt eine Finanzierung zustande, erhalten Sie Ihre Provision mit einer nachvollziehbaren Aufstellung.

Zusammenarbeit

Was Sie von uns erwarten können

Provision für jede erfolgreiche Empfehlung

Kommt aus Ihrer Empfehlung eine Finanzierung zustande, werden Sie beteiligt. Die Höhe richtet sich nach Finanzierungsart und Volumen. Den Rahmen halten wir in der Tippgebervereinbarung fest.

Sie wissen immer Bescheid

Zu jeder Empfehlung erfahren Sie, ob eine Finanzierung zustande gekommen ist und welche Provision Sie erhalten. Weitere Einzelheiten geben wir nur mit Einverständnis Ihres Kunden weiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner.

Ihr Geschäft bleibt geschützt

Die Zusammenarbeit ist über eine schriftliche Tippgebervereinbarung geregelt. Wir kümmern uns nur um die Finanzierung und fassen Ihr eigenes Angebot nicht an. Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde.

Für unterschiedliche Berufe geeignet

Wer geschäftlich mit Unternehmen zu tun hat, kann empfehlen. Wir vereinbaren mit Ihnen, dass Sie nur den Kontakt herstellen und selbst weder beraten noch vermitteln; ob Ihre Tätigkeit eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung erfordert, klären Sie im Zweifel mit Ihrer IHK oder Ihrem Rechtsanwalt. Für Steuerberater und Rechtsanwälte enthält das Berufsrecht eigene Regeln zu Vorteilen für die Vermittlung von Aufträgen (§ 49b Abs. 3 BRAO, Berufsordnung der Steuerberater); klären Sie vor einer Provisionsvereinbarung mit Ihrer Kammer, ob sie für Sie zulässig ist. Eine Empfehlung ohne Provision ist möglich. Wer ein stehendes Gewerbe beginnt, muss es nach § 14 GewO anzeigen; ob das für Sie gilt, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Ihr Aufwand

Eine Empfehlung, sonst nichts

Einfach für Sie

Ihr Aufwand endet mit der Empfehlung. Ab Ihrer Meldung kümmern wir uns um alles Weitere, von den Unterlagen bis zur Auszahlung. Ihr Kunde bekommt eine persönliche Betreuung und Sie investieren dafür keine Zeit.

Kein Zeitaufwand

Sie geben uns Name und Anliegen des Unternehmens, das war Ihr Teil. Den Papierkram und die Termine mit den Banken übernehmen wir.

Sie kennen Ihre Kunden, wir die richtigen Ansprechpartner.

Kontakt

Zusammenarbeit anfragen

Schreiben Sie uns, wer Sie sind und wie Sie sich die Zusammenarbeit vorstellen. Wir melden uns binnen eines Werktags und vereinbaren das Anbindungsgespräch.

Lieber direkt?
Telefon 02843 90 6666 1
E-Mail anfrage@sperling-baufinanzierung.de

Sperling Baufinanzierung · Grote Gert 16 · 47495 Rheinberg

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Keine Weitergabe an Dritte über den technisch notwendigen Versand hinaus.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Brauche ich eine besondere Zulassung?

In unserer Zusammenarbeit geben Sie nur Kontaktdaten und Anliegen weiter. Sie beraten nicht zu Finanzierungen, sammeln keine Unterlagen ein und führen keine Gespräche mit Banken. Das alles übernimmt Sperling Baufinanzierung mit den Erlaubnissen nach § 34c und § 34i GewO. Geht es um die private Baufinanzierung einer Privatperson, erfasst § 34i GewO auch die Beratung zu solchen Verträgen; nennen Sie uns dann bitte nur den Kontakt. Ob Ihre eigene Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer IHK oder Ihrem Rechtsanwalt.

Wie hoch ist die Provision?

Die Höhe hängt von Finanzierungsart und Volumen ab. Die Einzelheiten stehen in der schriftlichen Tippgebervereinbarung, die wir im Anbindungsgespräch mit Ihnen abstimmen.

Welche Arten von Finanzierungen vermitteln Sie?

Gewerbliche Finanzierungen: Immobilien, Betriebsmittel, Unternehmenskauf, Projektfinanzierung, Leasing, Factoring und mehr, für Unternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende.

Gibt es eine Mindestsumme für Ihre Empfehlungen?

Bei Leasing, Factoring und Mietkauf nicht. Für individuelle Finanzierungen gelten Mindestvolumina: 200.000 Euro für Gewerbeimmobilien, Investitionen, Übernahmen und Praxen, 1 Million Euro für Bauträgervorhaben, 5 Millionen Euro für Projekte und Energie.

Was muss ich meinem Kunden gegenüber offenlegen?

Bevor Sie uns einen Kontakt nennen, fragen Sie Ihren Kunden, ob er einverstanden ist, dass Sie Name, Kontaktdaten und Anliegen an uns weitergeben und wir uns bei ihm per E-Mail oder Telefon melden. Wir brauchen dieses Einverständnis ausdrücklich. Sagen Sie ihm außerdem, dass Sie von uns eine Provision erhalten, wenn eine Finanzierung zustande kommt. Beraten Sie Ihren Kunden selbst nicht zur Finanzierung, das übernehmen wir. Sind Sie für Ihren Kunden als Berater tätig, halten Sie sein Einverständnis zur Provision schriftlich fest. Steuerberater und Rechtsanwälte klären vorab mit ihrer Kammer, ob eine Provision für sie zulässig ist (§ 49b Abs. 3 BRAO, Berufsordnung der Steuerberater). Einen Muster-Hinweis für Ihren Kunden erhalten Sie mit der Tippgebervereinbarung.

Wann und wie werde ich bezahlt?

Per Überweisung, sobald die Finanzierung zustande gekommen ist. Wir rechnen monatlich ab. Zu jeder Zahlung erhalten Sie eine nachvollziehbare Aufstellung Ihrer Provisionen.

Belege

Rechtsgrundlagen und Stand

  • Erlaubnisse von Sperling Baufinanzierung nach § 34c Abs. 1 GewO (Darlehensvermittlung) und § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittlung), mit zuständiger Behörde und, für § 34i, Registernummer im Impressum
  • Angaben für gewerbliche Kunden nach § 2 DL-InfoV in der Erstinformation für Unternehmen
  • Verarbeitung empfohlener Kontakte nach Art. 14 DSGVO, beschrieben in der Datenschutzerklärung
  • Berufsrecht: § 49b Abs. 3 BRAO und Berufsordnung der Steuerberater; Einwilligung in Werbung per E-Mail und Telefon: § 7 Abs. 2 UWG; Anzeigepflicht: § 14 GewO; alle Normen abgerufen bei gesetze-im-internet.de am 20.09.2026
  • Stand der Seite: 20.09.2026