Anders als die Eigentumsförderung des Landes läuft das Programm nicht über die Bewilligungsbehörde, sondern über die Hausbank, ohne Mindest- oder Höchstbetrag. Eine Besonderheit ist die eigene Variante für die Anschlussfinanzierung eines bestehenden Immobilienkredits.
Bin ich förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Haushalte, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen die Grenze der NRW.BANK nicht übersteigt. Maßgeblich ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid.
| Haushalt | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen höchstens |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 75.000 € im Jahr |
| Mehrpersonenhaushalt (Ehe- oder Lebenspartner, eheähnliche oder sonstige Bedarfsgemeinschaft) | 100.000 € im Jahr |
| je Kind unter 18 Jahren im Haushalt | plus 20.000 € |
Weitere Voraussetzungen: Die Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen, Du nutzt sie selbst oder überlässt sie unentgeltlich an Angehörige im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AO, die Gesamtfinanzierung ist gesichert, und neben der geförderten Wohneinheit gehört Dir höchstens eine weitere Wohneinheit. Je Objekt und Haushalt ist ein Förderantrag möglich.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Finanzierungsanteil Bau und Kauf | bis 50 % der förderfähigen Investitionskosten |
| Finanzierungsanteil Anschlussfinanzierung | 100 % des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredits |
| Mindest- und Höchstbetrag | keiner |
| Annuitätendarlehen Bau und Kauf | 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr |
| Annuitätendarlehen Anschlussfinanzierung | 10, 15, 20 oder 25 Jahre mit drei tilgungsfreien Monaten |
| Endfälliges Darlehen | 10, 15 oder 20 Jahre, für alle Verwendungszwecke |
| Zinsbindung | für die gesamte Laufzeit fest; bei 20 und 25 Jahren auch 10 Jahre wählbar, bei 35 Jahren nur 10, 15 oder 20 Jahre |
| Bereitstellungsprovision | 0,25 % pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss |
| Sondertilgung | ganz oder teilweise gegen Vorfälligkeitsentschädigung, mindestens 1.000 € |
Der Zins liegt aktuell ab 4,41 % Sollzins (effektiv ab 4,50 %) für Bau und Kauf und ab 4,41 % Sollzins (effektiv ab 4,50 %) für die Anschlussfinanzierung. Alle Varianten stehen in den Kästen unten, wir lesen sie mehrmals täglich aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Den endgültigen Zins vereinbart die Hausbank bei Zusage.
Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.
Termin buchen →Anschlussfinanzierung mit NRW.BANK.Wohneigentum
Läuft die Zinsbindung Deines Immobilienkredits aus, kann NRW.BANK.Wohneigentum das Restkapital zu 100 % übernehmen, sofern die Immobilie selbst genutzt wird und die Einkommensgrenze passt. Ausgeschlossen sind Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen Darlehen der NRW.BANK, etwa aus der Wohnraumförderung. Allgemein schließt das Merkblatt Umschuldungen aus, ausgenommen eine nachweisliche Zwischenfinanzierung; ob Dein Kredit als Anschlussfinanzierung gilt, klärt die Hausbank vor dem Antrag.
Der Abruf erfolgt in einer Summe, innerhalb von drei Monaten ab dem Monatsende, in dem die NRW.BANK zugesagt hat. Alternativ nennst Du schon im Antrag das Datum der gewünschten Auszahlung, es muss innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung liegen. Plane den Antrag deshalb passend zum Ende Deiner Zinsbindung, damit das alte Darlehen pünktlich abgelöst wird.
Ob der Förderkredit günstiger ist als ein Angebot Deiner Bank oder ein Forward-Darlehen, zeigt erst der Vergleich der Konditionen am Stichtag. Wie Du dabei vorgehst, steht im Ratgeber Anschlussfinanzierung.
Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert werden Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie die Anschlussfinanzierung bestehender Immobilienkredite für selbstgenutztes Wohneigentum. Kosten für Zusatzmaßnahmen wie Modernisierung, Grundstück, Nebenkosten oder Außenanlagen können einbezogen werden, wenn sie eng mit dem Vorhaben zusammenhängen. Das Darlehen lässt sich grundsätzlich auf ein neu zu erwerbendes oder zu errichtendes Objekt übertragen.
Nicht förderfähig: Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtung, Ferien- und Freizeitobjekte, Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sowie Umschuldungen, ausgenommen eine nachweisliche Zwischenfinanzierung.
Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja. Die NRW.BANK nennt ausdrücklich die Kombination mit den zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes, also der Eigentumsförderung Neubau oder Kauf. Die Summe aller Fördermittel darf die Kosten des Vorhabens nicht übersteigen. Für ein Effizienzhaus kommt statt oder neben diesem Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen in Frage, dessen Zins aktuell ab 3,61 % Sollzins (effektiv ab 3,67 %) liegt.
Welche Programme sich insgesamt kombinieren lassen, zeigt der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Antragsweg und Fristen
Den Antrag stellst Du auf den Vordrucken der NRW.BANK bei einem Kreditinstitut Deiner Wahl, vor Beginn des Vorhabens. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Beginn ein konkretes Gespräch über die Beantragung geführt, aktenkundig gemacht und auf Anforderung bestätigt werden kann. Die NRW.BANK erteilt der Hausbank eine Refinanzierungszusage, die Hausbank Dir die Finanzierungszusage.
Beim Bau oder Kauf rufst Du das Darlehen innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss ganz oder in Teilen ab, bei der Anschlussfinanzierung gilt die Frist von drei Monaten. Die Hausbank prüft die Verwendung innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht nicht.
Wer welchen Antrag stellt, fasst der Ratgeber Fördermittel beantragen zusammen.