Das Programm ergänzt die Förderung des Bundes: Wer für sein Vorhaben KfW- oder BAFA-Förderung beantragt hat, kann über die Hausbank zusätzlich dieses Landesdarlehen aufnehmen. Eine Einkommensgrenze nennt das Merkblatt nicht.
Bin ich förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb). Selbstnutzung heißt Selbstbezug oder unentgeltliche Überlassung an Angehörige im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AO. Die Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen, die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Dazu muss das Vorhaben eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- eine beantragte Förderung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG),
- eine beantragte Förderung im Klimafreundlichen Neubau (KFN, KfW 297/298), ausgenommen Effizienzhaus 55,
- eine beantragte Förderung aus Wohneigentum für Familien (WEF, KfW 300),
- ein beantragtes Nachhaltigkeitszertifikat (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle,
- alternativ Unterlagen, die belegen, dass Neubau, Ersterwerb oder Sanierung mindestens das Effizienzhausniveau der jeweiligen KfW-Förderung erreichen oder dass eine Einzelmaßnahme nach BEG geplant ist.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Höchstbetrag | 150.000 € |
| Finanzierungsanteil Sanierung | bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten |
| Finanzierungsanteil Neubau | bis 50 % der förderfähigen Investitionskosten |
| Annuitätendarlehen | 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr |
| Endfälliges Darlehen | 10, 15 oder 20 Jahre |
| Zinsbindung | für die gesamte Laufzeit fest; bei 30 Jahren auch 15 oder 20 Jahre wählbar, bei 35 Jahren nur 10, 15 oder 20 Jahre |
| Bereitstellungsprovision | 0,25 % pro Monat ab dem 3. Monat nach Vertragsschluss |
| Sondertilgung | ganz oder teilweise gegen Vorfälligkeitsentschädigung, mindestens 1.000 € |
Der Zins liegt aktuell ab 3,61 % Sollzins (effektiv ab 3,67 %), zum Vergleich: NRW.BANK.Wohneigentum ab 4,41 % Sollzins (effektiv ab 4,50 %), NRW.BANK.Gebäudesanierung ab 4,41 % Sollzins (effektiv ab 4,50 %). Alle Varianten stehen im Kasten unten, wir lesen sie mehrmals täglich aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Den endgültigen Zins vereinbart die Hausbank bei Zusage.
Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.
Termin buchen →Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert werden Neubau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie einzelne energetische Maßnahmen. Nach der Programmseite der NRW.BANK auch die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnraum: eine neue Wohneinheit in einer unbeheizten Fläche wie Dachboden oder Scheune wird wie ein Neubau gefördert, die Erweiterung einer Wohnung, denkmalgeschützte unbeheizte Flächen und beheizte Flächen wie Büros oder Ladenlokale wie eine Sanierung. Architekten- und Planungskosten, die zugehörigen Baunebenkosten und die Kosten des Energieeffizienz-Experten können einbezogen werden.
Nicht förderfähig: Kosten für Außenanlagen und Grundstücke, Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sowie Umschuldungen, ausgenommen eine nachweisliche Zwischenfinanzierung.
Nachweis nach der Fertigstellung
Spätestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme muss bei der Hausbank einer dieser Nachweise liegen: die Förderzusage aus BEG, KFN oder WEF, das erhaltene Nachhaltigkeitszertifikat oder die schriftliche Bestätigung eines Energieeffizienz-Experten. Die Bestätigung nennt die Adresse, die Kontaktdaten von Darlehensnehmer und Experte, den erreichten Effizienzhausstandard oder die Einzelmaßnahme, die Höhe der energetischen Kosten und trägt die Unterschrift des Experten. Den Experten wählst Du aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes.
Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja. Die NRW.BANK nennt die Kombination mit der Wohnraumförderung des Landes sowie mit Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw). Die Summe aller Fördermittel darf die Gesamtkosten nicht übersteigen. Es knüpft an die Bundesprogramme an, etwa an KfW 261, KfW 297 oder KfW 300.
Welche Programme sich insgesamt kombinieren lassen, zeigt der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Antragsweg und Fristen
Den Antrag stellst Du bei einem Kreditinstitut Deiner Wahl, vor Beginn des Vorhabens. Die Frist ist gewahrt, wenn vor Beginn ein konkretes Gespräch über die Beantragung geführt, aktenkundig gemacht und auf Anforderung bestätigt werden kann. Die NRW.BANK erteilt der Hausbank eine Refinanzierungszusage, die Hausbank Dir die Finanzierungszusage.
Das Darlehen rufst Du innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss ganz oder in Teilen ab. Die Hausbank prüft die Verwendung innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung. Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht nicht.