Jung kauft Alt richtet sich an Familien, die eine sanierungsbedürftige Bestandsimmobilie kaufen wollen, statt neu zu bauen. Der Kredit ist güngstig, verpflichtet aber zu einer energetischen Sanierung innerhalb einer festen Frist.
Bin ich förderberechtigt?
Die Voraussetzungen decken sich weitgehend mit KfW 300, gelten hier aber für den Bestandskauf statt Neubau:
Kind im Haushalt. Mindestens ein minderjähriges Kind lebt bei Antragstellung im Haushalt.
Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 € bei einem Kind nicht übersteigen, zuzüglich 10.000 € je weiterem Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide aus den beiden Vorjahren, bei Anträgen 2026 also 2023 und 2024.
Kein Voreigentum. Bei Antragstellung darf noch kein Wohneigentum vorhanden sein. Wer bereits Baukindergeld (424), KfW 300 oder KfW 308 für eine andere Wohneinheit bezogen hat, ist ausgeschlossen.
Eigentumsanteil. Mindestens 50 Prozent Eigentumsanteil an der gekauften Immobilie.
Objektzustand. Die Immobilie muss laut Energieausweis in die Effizienzklasse F, G oder H eingestuft sein, also energetisch deutlich unterdurchschnittlich. Neuwertige oder bereits sanierte Häuser fallen aus dem Programm heraus.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Kinder im Haushalt | Kredithöchstbetrag (seit 03.08.2026) |
|---|---|
| 1 Kind | 140.000 € |
| 2 Kinder | 160.000 € |
| 3 Kinder oder mehr | 180.000 € |
Die erhöhten Höchstbeträge gelten für Anträge seit dem 3. August 2026 (vorher 100.000, 125.000 und 150.000 €). Der Kreditbetrag ist zusätzlich durch den tatsächlichen Kaufpreis gedeckelt, Sanierungskosten und Nebenkosten wie Notar, Makler oder Grunderwerbsteuer werden über dieses Programm nicht mitfinanziert. Die Zinsbindung beträgt 10 Jahre, die Mindestlaufzeit 7 Jahre; aktuell liegt der Zins bei 0,01 % Sollzins (effektiv 0,01 %) (Laufzeit bis 10 Jahre), 0,72 % Sollzins (effektiv 0,72 %) (11 bis 25 Jahre) und 1,00 % Sollzins (effektiv 1,00 %) (26 bis 35 Jahre). Alle Varianten stehen im Kasten unten, Details auf der KfW-Programmseite 308.
Was wird gefördert, was nicht?
Gefördert wird ausschließlich der Kaufpreis der Bestandsimmobilie samt Grundstück, nicht die anschließende Sanierung. Für die Sanierungskosten selbst kommen andere Programme wie KfW 261 infrage.
Die Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach KfW-Zusage mindestens auf Effizienzhaus 85 EE oder Effizienzhaus Denkmal EE saniert werden, begleitet und bestätigt durch einen Experten für Energieeffizienz. Seit dem 3. August 2026 gibt es einen zweiten Weg: ein Paket kombinierter energetischer Einzelmaßnahmen, verpflichtend bestehend aus Heizungstausch (mindestens 65 % erneuerbare Energien), Fenstertausch, Fassadendämmung sowie Dach- oder Dachbodendämmung. Für diesen Weg genügt die Fachunternehmererklärung nach § 35c EStG; ein Energieeffizienz-Experte ist dann nicht zwingend nötig. Alle vier Maßnahmen sind umzusetzen, Ausnahmen nennt das Merkblatt. Wird die Sanierung über KfW 261 gefördert, ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz dort weiterhin verpflichtend.
Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.
Termin buchen →Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja, sofern die Summe aller Förderungen die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt. Insbesondere die Kombination mit KfW 261 für die Sanierungskosten ist üblich und sinnvoll, da 308 selbst nur den Kaufpreis abdeckt. Nicht kombinierbar ist 308 mit Baukindergeld, KfW 300 oder einer weiteren 308-Förderung für dieselbe Wohneinheit.
Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Rechenbeispiel: Kauf über 308, Sanierung über 261
So greifen beide Programme ineinander. Eine Familie mit zwei Kindern (Haushaltseinkommen 82.000 €, also unter der Grenze von 110.000 €) kauft einen Altbau der Energieklasse H für 330.000 €:
| Finanzierung des Kaufs | Betrag |
|---|---|
| KfW 308 „Jung kauft Alt“ (Höchstbetrag bei zwei Kindern) | 160.000 € |
| Eigenkapital | 40.000 € |
| Bankdarlehen | 130.000 € |
| Kaufpreis gesamt | 330.000 € |
Die verpflichtende Sanierung auf Effizienzhaus 85 EE (binnen 54 Monaten) kostet im Beispiel 170.000 € und läuft über KfW 261:
| Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE | Kosten |
|---|---|
| Außenwanddämmung | 40.000 € |
| Fenstertausch | 25.000 € |
| Dachdämmung | 40.000 € |
| Wärmepumpe | 45.000 € |
| Kellerdeckendämmung | 10.000 € |
| Begleitung durch Experten für Energieeffizienz | 10.000 € |
| Sanierungskosten gesamt | 170.000 € |
| Finanzierung der Sanierung | Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
| KfW 261 Wohngebäude-Kredit (EH 85 EE, Höchstbetrag je Wohneinheit) | 150.000 € | 15.000 € (10 %) |
| KfW 261 Baubegleitung (50 % Tilgungszuschuss) | 10.000 € | 5.000 € |
| Bankdarlehen | 10.000 € | — |
| Gesamt | 170.000 € | 20.000 € |
Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern verringert die Restschuld des 261-Kredits: Statt 160.000 € sind dort nur 140.000 € zurückzuzahlen, für die gesamte Sanierung also 150.000 € statt 170.000 €. Seit der BEG-Anpassung zum 21.07.2026 gibt es für das Effizienzhaus 85 EE selbst keinen Tilgungszuschuss mehr; die 10 % stammen allein aus dem Worst-Performing-Building-Bonus. Wer bis EH 55 EE saniert, erhält 5 % plus Bonus.
Für KfW 261 ist die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz verpflichtend (im Beispiel mit 10.000 € angesetzt); das Haus der Klasse H erfüllt die Worst-Performing-Building-Definition. Unverbindliches Rechenbeispiel (Konditionen Stand September 2026), kein Angebot. Zinsen und Zuschüsse hängen vom Einzelfall ab.
Antragsweg und Fristen
Der Antrag läuft über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, nicht direkt bei der KfW. Er muss vor Abschluss des Kaufvertrags gestellt werden. Alternativ lässt sich der Kaufvertrag unter der aufschiebenden Bedingung schließen, dass die Förderung bewilligt wird, dann darf der Antrag auch kurz danach folgen.
Die 4,5-Jahres-Frist für die Sanierung beginnt mit der KfW-Zusage, nicht mit dem Kaufvertrag. Wer absehbar Schwierigkeiten hat, die Frist oder den Standard einzuhalten, sollte sich frühzeitig an den Finanzierungspartner wenden, eine rückwirkende Anpassung ist begrenzt möglich, wie die Herabsenkung des Zielniveaus für Altanträge im Januar 2026 gezeigt hat.
Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Jung kauft Alt gilt zurecht als eines der anspruchsvolleren KfW-Programme, die Sanierungspflicht ist bindend und nicht nachträglich verhandelbar. Bevor Du eine Immobilie mit F-, G- oder H-Ausweis kaufst, lassen wir die realistischen Sanierungskosten schätzen, damit die 4,5-Jahres-Frist finanziell und zeitlich machbar bleibt. Der Einzelmaßnahmen-Weg (seit dem 3. August 2026) senkt diese Hürde spürbar. Fördercheck im Erstgespräch.