KfW 300: Wohneigentum für Familien beim Neubau

Geprüft und aktualisiert: · Christian Sperling

Für Familien mit Kindern ist KfW 300 der günstigste Baustein für den klimafreundlichen Neubau, deutlich günstiger als jedes andere KfW-Programm. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte dieses Programm immer zuerst prüfen.

Bin ich förderberechtigt?

Vier Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein:

Kind im Haushalt. Mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind unter 18 Jahren lebt bei Antragstellung im Haushalt und begründet Kindergeldanspruch. Ein Kind, das am Tag der Antragstellung noch nicht 18 ist, zählt auch dann, wenn es kurz danach volljährig wird. Der Familienstand spielt keine Rolle, auch unverheiratete Paare und Alleinerziehende sind antragsberechtigt.

Einkommensgrenze. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf 90.000 € bei einem Kind nicht übersteigen, zuzüglich 10.000 € für jedes weitere Kind. Maßgeblich ist der Durchschnitt der letzten zwei vorliegenden Steuerbescheide, bei Anträgen 2026 also 2023 und 2024. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt, das liegt oft 20 bis 30 Prozent darunter. Viele Familien unterschätzen deshalb ihre Berechtigung.

Kein Voreigentum. Wer zum Zeitpunkt des Antrags bereits Wohneigentum in Deutschland besitzt oder in den letzten 10 Jahren besessen hat, ist ausgeschlossen. Das gilt auch für Miteigentumsanteile.

Eigentumsanteil und Selbstnutzung. Der Eigentumsanteil an der geförderten Immobilie muss mindestens 50 Prozent betragen, nachgewiesen über den Grundbuchauszug. Die Immobilie ist mindestens 5 Jahre ab Einzug selbst zu nutzen, eine Unterbrechung von bis zu 2 Jahren ist zulässig, verlängert aber die Mindestdauer entsprechend.

Wie viel Förderung ist möglich?

Merkmal Ausprägung
Kredithöchstbetrag ohne QNG bis 220.000 € je Wohneinheit
Kredithöchstbetrag mit QNG-Siegel bis 270.000 € je Wohneinheit
Zins stark verbilligt, deutlich unter Marktniveau
Einkommensgrenze 90.000 € + 10.000 € je weiterem Kind (zu versteuerndes Einkommen)

Die genaue Kredithöhe hängt von Kinderzahl und Förderstufe ab. Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) ist keine Pflichtvoraussetzung, erhöht aber den möglichen Kreditbetrag deutlich. Den tagesaktuellen Zinssatz und die exakte Beitragsstaffel nach Kinderzahl liefert die KfW-Programmseite 300.

Was wird gefördert, was nicht?

Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb eines Wohngebäudes, das die Anforderungen an ein Klimafreundliches Wohngebäude erfüllt: Effizienzhaus-40-Standard, Einhaltung von Treibhausgas-Grenzwerten über den Gebäudelebenszyklus, keine Öl-, Gas- oder Biomasseheizung als Wärmeerzeuger. Als Erstkauf gilt der Kauf innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme.

Förderfähig sind die gesamten Bauwerkskosten sowie Kosten für Fachplanung, Baubegleitung, Lebenszyklusanalyse und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung zählen die Materialkosten. Nicht förderfähig sind der reine Grundstückserwerb, Ferien- und Wochenendhäuser sowie eine mehrfache Förderung derselben Wohneinheit über 300, 308 oder das ausgelaufene Baukindergeld (424).

Ein Energieeffizienz-Experte begleitet das Vorhaben verpflichtend und bestätigt nach Fertigstellung die produktgemäße Umsetzung.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, KfW 300 lässt sich mit weiteren KfW-Programmen und Landesförderinstituten kombinieren, etwa mit dem Wohneigentumsprogramm 124 für zusätzliche Nebenkosten. Voraussetzung ist, dass die Summe aller Förderkredite und Zuschüsse die tatsächlichen förderfähigen Kosten nicht übersteigt, eine Überfinanzierung ist ausgeschlossen. Nicht kombinierbar ist 300 mit 297/298 oder 308 für dieselbe Wohneinheit, da diese Programme dieselbe Zielgruppe in unterschiedlichen Konstellationen bedienen.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft über eine durchleitende Bank oder einen Finanzierungsvermittler, nicht direkt bei der KfW. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss vor jedem Liefer-, Leistungs- oder Kaufvertrag gestellt werden, Planungs- und Beratungsleistungen vorab sind unschädlich. Wer nach Antragstellung, aber vor der KfW-Zusage bereits mit Bauarbeiten beginnt oder den Kaufvertrag unterschreibt, trägt bei einer Ablehnung das volle Risiko selbst.

Nach Fertigstellung und Einzug ist die Mittelverwendung nachzuweisen, spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Kredits.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Der teuerste Fehler bei KfW 300 ist die Einkommensverwechslung: Familien rechnen mit ihrem Brutto und schließen sich selbst fälschlich aus, obwohl das zu versteuernde Einkommen oft deutlich darunterliegt. Der zweitteuerste Fehler ist der Zeitpunkt, wer schon unterschrieben hat, bevor der Antrag lief, verliert die Förderung endgültig. Wir prüfen Deine Berechtigung anhand der echten Steuerbescheide, nicht anhand einer Bauchgefühl-Schätzung. Fördercheck im Erstgespräch.

Quellen und Stand

  • KfW, Merkblatt Kredit Nr. 300 Wohneigentum für Familien – Neubau, Stand 07/2026
  • KfW, Programmseite Wohneigentum für Familien – Neubau (300)

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