KfW 261: Wohngebäude-Kredit für die Komplettsanierung

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

Persönlich klären

Welche Förderung passt zu Deinem Vorhaben?

Wir prüfen Programme und Reihenfolge der Anträge, bevor Du den ersten Antrag stellst. Ersteinschätzung am Telefon, 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

Wer sein Haus komplett energetisch saniert statt nur einzelne Maßnahmen umzusetzen, findet in KfW 261 die höchste Einzelförderung für die Sanierung, mit Tilgungszuschuss statt bloßer Zinsverbilligung.

Bin ich förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Ersterwerber sanierter Wohngebäude, Unternehmen und Kommunen, ohne Einkommensgrenze. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag oder Bauanzeige).

Gefördert wird die Sanierung zu mindestens Effizienzhaus 85 in der Erneuerbare-Energien-Klasse (EE) oder Nachhaltigkeits-Klasse (NH), höhere Standards (70, 55, 40) oder Effizienzhaus Denkmal bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz führen zu höheren Zuschüssen. Stufen ohne EE- oder NH-Klasse und Effizienzhaus 100 werden seit dem 21.07.2026 nicht mehr gefördert. Bei WEGs kann entweder gemeinsam über die Hausverwaltung oder anteilig durch einzelne Eigentümer beantragt werden, entscheidend ist ein wirksamer WEG-Beschluss zum Gemeinschaftseigentum.

Wichtiger Praxishinweis: Zum 21.07.2026 hat die KfW im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums die Förderbedingungen angepasst und die Tilgungszuschüsse um rund 10 Prozentpunkte gesenkt. Anträge bis zum 20.07.2026 laufen zu den alten Bedingungen. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel, ein Rechtsanspruch besteht nicht, bereits zugesagte Kredite bleiben bestehen.

Wie viel Förderung ist möglich?

Merkmal Ausprägung
Kredithöchstbetrag bis 150.000 € je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre
Tilgungszuschuss EH 85 / EH 70 EE-Klasse 0 %, NH-Klasse 5 %
Tilgungszuschuss EH 55 EE-Klasse 5 %, NH-Klasse 10 %
Tilgungszuschuss EH 40 EE-Klasse 10 %, NH-Klasse 15 %
Tilgungszuschuss EH Denkmal EE-Klasse 5 %, NH-Klasse 10 %
Maximaler Zuschuss bis 60.000 € je Wohneinheit (40 % von 150.000 €: EH 40 NH plus beide Boni)

Die EE-Klasse (mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien) oder die NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifizierung QNG-Plus) ist seit dem 21.07.2026 Voraussetzung, die NH-Klasse bringt je Stufe 5 Prozentpunkte mehr. Zusätzliche Boni: Worst-Performing-Building-Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude des Bestands +10 Prozentpunkte, Serielle Sanierung mit vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen auf EH 40 oder 55 +15 Prozentpunkte, beide kumulierbar. Für die Baubegleitung gibt es zusätzlich bis 10.000 € Kredit (EFH/ZFH) mit 50 % Tilgungszuschuss.

Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern nach Abschluss und Nachweis der erreichten Stufe direkt vom Kredit abgezogen, er verkürzt die Restlaufzeit bei gleichbleibender Rate.

Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.

Termin buchen →

Was wird gefördert, was nicht?

Förderfähig sind alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zusammen die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreichen: Dämmung, Fenster, Heizungstausch, Lüftung, sowie Baunebenkosten wie Gerüst, Entsorgung und Wiederherstellung. Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird mit einem zusätzlichen Kredit von bis zu 10.000 € (EFH/ZFH) bzw. 40.000 € (Mehrfamilienhaus) gefördert, davon 50 % als Tilgungszuschuss. Materialkosten bei Eigenleistung sind seit 2023 förderfähig.

Nicht förderfähig: Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, mit BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber typischerweise auf 60 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Der iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen gilt nicht für die Komplettsanierung über 261. Nicht kombinierbar mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, vor Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe. „Antrag“ bedeutet hier die Kreditzusage der Bank, nicht die endgültige KfW-Auszahlung, sobald diese Zusage vorliegt, kannst Du Aufträge vergeben. Ein Energieeffizienz-Experte ist von Anfang an zwingend, er erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet die Umsetzung und stellt nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung aus.

Der programmgemäße Mitteleinsatz ist innerhalb von 54 Monaten nach Kreditzusage nachzuweisen. Wird die Bestätigung nach Durchführung mindestens 4 Monate vor dem Verrechnungszeitpunkt eingereicht und positiv geprüft, erfolgt die Gutschrift des Tilgungszuschusses fristgerecht.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Der Tilgungszuschuss ist echtes geschenktes Geld, seit Juli 2026 aber deutlich kleiner: Bei 150.000 € Kredit und EH 40 NH mit allen Boni sind es bis zu 60.000 €, beim häufigen Ziel EH 85 EE ohne Worst-Performing-Building-Bonus gar nichts mehr, dann bleibt der Zinsvorteil. Wir rechnen deshalb jede Sanierung neu gegen BAFA-Einzelmaßnahmen und KfW 458 durch, oft bringt die Kombination mehr als die reine 261er-Lösung. Fördercheck im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss bei KfW 261?

Seit dem 21.07.2026 je Stufe deutlich gekürzt: Effizienzhaus 85 und 70 in der EE-Klasse 0 Prozent, in der NH-Klasse 5 Prozent; EH 55 5 beziehungsweise 10 Prozent; EH 40 10 beziehungsweise 15 Prozent. Mit Worst-Performing-Building- und Seriell-Bonus sind bis zu 40 Prozent möglich.

Wie viel Kredit gibt es über KfW 261?

Bis 150.000 Euro je Wohneinheit, Laufzeit bis 30 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre. Der maximale Zuschuss liegt bei 60.000 Euro je Wohneinheit, das entspricht 40 Prozent von 150.000 Euro bei EH 40 NH mit beiden Boni.

Wird der Tilgungszuschuss ausgezahlt?

Nein. Die KfW zieht ihn nach Abschluss und Nachweis der erreichten Stufe direkt vom Kredit ab. Er verkürzt die Restlaufzeit bei gleichbleibender Rate.

Welche Effizienzhaus-Stufe ist Voraussetzung?

Mindestens Effizienzhaus 85 in der Erneuerbare-Energien-Klasse oder der Nachhaltigkeits-Klasse. Stufen ohne EE- oder NH-Klasse und Effizienzhaus 100 werden seit dem 21.07.2026 nicht mehr gefördert. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein.

Brauche ich einen Energieeffizienz-Experten?

Ja, von Anfang an zwingend. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet die Umsetzung und stellt nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung aus. Für die Baubegleitung gibt es zusätzlich bis 10.000 Euro Kredit bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit 50 Prozent Tilgungszuschuss.

Welche Fristen gelten bei KfW 261?

Der Antrag läuft über die Bank vor Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe. Der programmgemäße Mitteleinsatz ist innerhalb von 54 Monaten nach Kreditzusage nachzuweisen. Die Bestätigung nach Durchführung sollte mindestens 4 Monate vor dem Verrechnungszeitpunkt vorliegen.

Bereit für den nächsten Schritt? Buch Deine Ersteinschätzung im Kalender: 15 Minuten am Telefon, kostenlos.

Termin buchen →

Nächster Schritt

Quellen und Stand

Weiterlesen

Kostenloses Erstgespräch