Wer sein Haus komplett energetisch saniert statt nur einzelne Maßnahmen umzusetzen, findet in KfW 261 die höchste Einzelförderung für die Sanierung, mit Tilgungszuschuss statt bloßer Zinsverbilligung.
Bin ich förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Ersterwerber sanierter Wohngebäude, Unternehmen und Kommunen, ohne Einkommensgrenze. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens 5 Jahre alt sein (Bauantrag oder Bauanzeige).
Gefördert wird die Sanierung zu mindestens Effizienzhaus 85, höhere Standards (70, 55, 40) oder Effizienzhaus Denkmal bei besonders erhaltenswerter Bausubstanz führen zu höheren Zuschüssen. Für Effizienzhaus 100 gibt es keine Förderung. Bei WEGs kann entweder gemeinsam über die Hausverwaltung oder anteilig durch einzelne Eigentümer beantragt werden, entscheidend ist ein wirksamer WEG-Beschluss zum Gemeinschaftseigentum.
Wichtiger Praxishinweis: Das Bundesbudget für die BEG Wohngebäude ist 2026 auf rund 2 Milliarden Euro gekürzt, etwa 58 Prozent weniger als 2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, bereits zugesagte Kredite bleiben aber bestehen. Wer eine Sanierung plant, sollte den Antrag nicht unnötig aufschieben.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Kredithöchstbetrag Basis | bis 120.000 € je Wohneinheit |
| Kredithöchstbetrag mit EE- oder NH-Klasse | bis 150.000 € je Wohneinheit |
| Tilgungszuschuss EH 85 | 5 % |
| Tilgungszuschuss EH 70 | rund 15–20 % |
| Tilgungszuschuss EH 55 | rund 25–30 % |
| Tilgungszuschuss EH 40 | 20 % Basis, mit allen Boni bis 45 % |
| Maximaler Zuschuss | bis 67.500 € je Wohneinheit (45 % von 150.000 €) |
Zusätzliche Bonuspunkte: EE-Klasse (mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien) oder NH-Klasse (Nachhaltigkeitszertifizierung) bringen je +5 Prozentpunkte. Worst-Performing-Building-Bonus für die energetisch schlechtesten 25 % des Bestands bringt +10 Prozentpunkte. Serielle Sanierung auf EH 40 oder 55 bringt +15 Prozentpunkte, kumulierbar mit den anderen Boni.
Der Tilgungszuschuss wird nicht ausgezahlt, sondern nach Abschluss und Nachweis der erreichten Stufe direkt vom Kredit abgezogen, er verkürzt die Restlaufzeit bei gleichbleibender Rate.
Was wird gefördert, was nicht?
Förderfähig sind alle energetischen Sanierungsmaßnahmen, die zusammen die angestrebte Effizienzhaus-Stufe erreichen: Dämmung, Fenster, Heizungstausch, Lüftung, sowie Baunebenkosten wie Gerüst, Entsorgung und Wiederherstellung. Die Fachplanung und Baubegleitung durch den Energieeffizienz-Experten wird mit einem zusätzlichen Kredit von bis zu 10.000 € (EFH/ZFH) bzw. 40.000 € (Mehrfamilienhaus) gefördert, davon 50 % als Tilgungszuschuss. Materialkosten bei Eigenleistung sind seit 2023 förderfähig.
Nicht förderfähig: Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits begonnener Vorhaben, netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen.
Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja, mit BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) kombinierbar, die Gesamtförderung ist aber typischerweise auf 60 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Der iSFP-Bonus für Einzelmaßnahmen gilt nicht für die Komplettsanierung über 261. Nicht kombinierbar mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.
Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Antragsweg und Fristen
Der Antrag läuft über die Hausbank oder einen Finanzierungspartner, vor Auftragsvergabe an Handwerksbetriebe. „Antrag“ bedeutet hier die Kreditzusage der Bank, nicht die endgültige KfW-Auszahlung, sobald diese Zusage vorliegt, kannst Du Aufträge vergeben. Ein Energieeffizienz-Experte ist von Anfang an zwingend, er erstellt die Bestätigung zum Antrag, begleitet die Umsetzung und stellt nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung aus.
Der programmgemäße Mitteleinsatz ist innerhalb von 54 Monaten nach Kreditzusage nachzuweisen. Wird die Bestätigung nach Durchführung mindestens 4 Monate vor dem Verrechnungszeitpunkt eingereicht und positiv geprüft, erfolgt die Gutschrift des Tilgungszuschusses fristgerecht.
Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Der Tilgungszuschuss ist echtes geschenktes Geld, kein Marketing-Versprechen, bei 150.000 € Kredit und EH40 mit allen Boni sind das bis zu 67.500 €. Angesichts des gekürzten Budgets 2026 raten wir, den Antrag früh im Jahr zu stellen statt auf einen späteren Zeitpunkt zu warten. Wir prüfen dabei auch, ob eine Kombination mit BAFA-Einzelmaßnahmen mehr bringt als die reine 261er-Lösung. Fördercheck im Erstgespräch.