NRW.BANK.Gebäudesanierung: Ohne Einkommensgrenze über die Hausbank

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

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Welche Förderung passt zu Deinem Vorhaben?

Wir prüfen Programme und Reihenfolge der Anträge, bevor Du den ersten Antrag stellst. Ersteinschätzung am Telefon, 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

Wo KfW 270 oder KfW 159 am bankseitigen Mindestdarlehen scheitern, greift dieses Programm: keine Einkommensgrenze, kein Mindestbetrag, der kleine Sanierungsmaßnahmen von großen Krediten trennt.

Bin ich förderberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede Privatperson, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in NRW durchführt. Keine Einkommensgrenze, anders als bei der Eigentumsförderung Modernisierung. Voraussetzung ist die Einhaltung der baulichen Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs gültigen Fassung, sowie eine gesicherte Gesamtfinanzierung.

Wie viel Förderung ist möglich?

Merkmal Ausprägung
Darlehenshöhe 2.500 € bis 150.000 €
Finanzierungsanteil bis 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Laufzeit bis 35 Jahre
Zinsbindung bei 35 Jahren Laufzeit nur 10, 15 oder 20 Jahre wählbar
Zinsbindung bei kürzeren Laufzeiten für die gesamte Laufzeit fest

Der Zinssatz liegt marktunterschreitend, aktuell zwischen 4,41 % Sollzins (effektiv 4,50 %) (10 Jahre) und 5,44 % Sollzins (effektiv 5,58 %) (endfällig 20 Jahre); die genaue Kondition wird bei Zusage des Refinanzierungskredits mit der Hausbank vereinbart. Alle Varianten stehen im Kasten unten, wir lesen sie mehrmals täglich aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Bereitstellungsprovision 0,25 % je Monat ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss, Sondertilgung ab 1.000 € gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

Der entscheidende Vorteil gegenüber KfW: Die Mindestdarlehenshöhe von 2.500 € ist bankunabhängig im Programm selbst verankert. Während KfW 270 oder 159 an bankinternen Untergrenzen von 25.000 € oder mehr scheitern können, ist hier auch eine kleine Maßnahme wie ein einzelner Fenstertausch förderfähig.

Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.

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Was wird gefördert, was nicht?

Förderfähig: Verbesserung der Energieeffizienz (Wärmedämmung, Fenster), Erneuerung von Heizungsanlagen und hydraulischer Abgleich, Photovoltaik samt Batteriespeicher, Barrierereduzierung und Einbruchschutz, Modernisierung und Instandsetzung zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs (Sanitär, Wasserversorgung), Behebung baulicher Mängel einschließlich Schadstoffsanierung, sowie Instandsetzung bei Unwetter- und Hochwasserschäden.

Nicht förderfähig: Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, Verbesserung der Außenanlagen, Umschuldungen bestehender Kredite. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt dabei ausdrücklich nicht als Umschuldung.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, ausdrücklich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Kosten der Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahme nicht übersteigen. Das Programm schließt sich mit der NRW.BANK Eigentumsförderung Modernisierung nicht gegenseitig aus: In manchen Fällen lässt sich ein Teil der Maßnahmen über dieses einkommensunabhängige Programm (Hausbank) und ein anderer Teil über das einkommensabhängige Modernisierungsprogramm (Bewilligungsbehörde) finanzieren. Ein Energieberater und die Bewilligungsbehörde ermitteln die optimale Aufteilung.

Auch die Kombination mit Bundesprogrammen (BAFA, KfW 458) ist möglich, solange keine Doppelförderung derselben Maßnahme entsteht.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der zentrale Unterschied zu den einkommensabhängigen NRW-Programmen: Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht über die Bewilligungsbehörde. Du stellst den Antrag auf dem vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut Deiner Wahl, die Hausbank leitet ihn an die NRW.BANK weiter, die Prüfung erfolgt meist noch am selben Tag.

Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Als gewahrt gilt die Frist auch, wenn vor Maßnahmenbeginn ein konkretes, aktenkundig gemachtes Gespräch mit der Hausbank über die Beantragung stattgefunden hat. Erteile keine Aufträge und unterschreibe keine Verträge, bevor die Hausbank grünes Licht gibt.

Die antragsgemäße Verwendung wird von der Hausbank innerhalb von 18 Monaten nach Auszahlung nachgehalten.

Eine ausführliche Übersicht, wer welchen Antrag stellt, liefert der Ratgeber Fördermittel beantragen: Hausbank, Bewilligungsbehörde oder selbst?.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Dieses Programm ist unser Standard-Ausweg, wenn KfW 270 oder 159 am Mindestdarlehen der Bank scheitern. Kleine PV-Anlagen, einzelne Fenster, ein Treppenlift, alles das findet hier eine Finanzierung, ohne Einkommensprüfung und ohne Behördenweg. Wir prüfen bei jeder kleineren Sanierungsmaßnahme zuerst dieses Programm, bevor wir über KfW-Alternativen sprechen. Fördercheck im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag gibt es NRW.BANK.Gebäudesanierung?

Ab 2.500 Euro, bis 150.000 Euro, mit bis zu 100 Prozent Finanzierungsanteil und einer Laufzeit bis 35 Jahre. Die Mindestdarlehenshöhe ist bankunabhängig im Programm verankert, deshalb ist auch eine kleine Maßnahme wie ein einzelner Fenstertausch förderfähig.

Gilt eine Einkommensgrenze?

Nein, anders als bei der Eigentumsförderung Modernisierung. Antragsberechtigt ist jede Privatperson, die Investitionsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in NRW durchführt. Voraussetzung sind die Einhaltung des Gebäudeenergiegesetzes und eine gesicherte Gesamtfinanzierung.

Was wird gefördert?

Wärmedämmung und Fenster, Erneuerung von Heizungsanlagen und hydraulischer Abgleich, Photovoltaik samt Batteriespeicher, Barrierereduzierung und Einbruchschutz, Maßnahmen zur Verminderung des Ressourcenverbrauchs, die Behebung baulicher Mängel einschließlich Schadstoffsanierung sowie Instandsetzung bei Unwetter- und Hochwasserschäden.

Was ist nicht förderfähig?

Der Erwerb von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die Verbesserung der Außenanlagen und Umschuldungen bestehender Kredite. Eine nachweisliche Zwischenfinanzierung gilt ausdrücklich nicht als Umschuldung.

Wo stelle ich den Antrag?

Über die Hausbank, nicht über die Bewilligungsbehörde. Du stellst ihn auf dem vorgesehenen Vordruck bei einem Kreditinstitut Deiner Wahl, die Bank leitet ihn an die NRW.BANK weiter, die Prüfung erfolgt meist noch am selben Tag. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Wann ist dieses Programm die bessere Wahl als KfW?

Wenn KfW 270 oder KfW 159 am bankseitigen Mindestdarlehen von oft 25.000 Euro scheitern. Kleine PV-Anlagen, einzelne Fenster oder ein Treppenlift finden hier eine Finanzierung, ohne Einkommensprüfung und ohne Behördenweg.

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