KfW 270: Erneuerbare Energien für Photovoltaik und Speicher

Geprüft und aktualisiert: · Christian Sperling

KfW 270 klingt nach dem naheliegenden Förderweg für die eigene Photovoltaikanlage. In der Praxis scheitert genau diese Anwendung oft an einer Hürde, über die kaum jemand spricht.

Bin ich förderberechtigt?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, gemeinnützige Organisationen und Kommunen. Speist eine Privatperson selbst erzeugten Strom ins Netz ein oder verkauft ihn, gilt das im Sinne dieses Programms als gewerbliche Tätigkeit, unabhängig davon, ob sonst ein Gewerbe angemeldet ist.

Gefördert werden Anlagen, die die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen: Photovoltaik auf Dach, Fassade oder Freifläche, Wind- und Wasserkraft bis 20 Megawatt, Biomasse-KWK-Anlagen, Batteriespeicher als Ergänzung oder Nachrüstung. Nicht förderfähig sind Balkonkraftwerke und Steckeranlagen, da sie nicht auf Netzeinspeisung ausgelegt sind, ebenso reine Kapitalbeteiligungen an Bürgerenergie-Modellen.

Wie viel Förderung ist möglich?

Merkmal Ausprägung
Finanzierungsanteil bis 100 % der Investitionskosten
Höchstbetrag je Vorhaben bis 150 Millionen €
Mindestlaufzeit 2 Jahre
Zinssatz risikoklassenabhängig, rund 3,5 % bis 11,5 % effektiv
Zinsbindung wählbar 5, 10, 15 oder 20 Jahre

Der Zins richtet sich nach einem Risikoklassensystem (Preisklasse A bis I), das Bonität, Besicherung und weitere Faktoren der durchleitenden Bank bewertet. Die tagesaktuelle Kondition nennt die KfW-Programmseite 270, verbindlich ist erst das konkrete Bankangebot.

Der zentrale Praxis-Haken: Viele durchleitende Banken setzen ein Mindestdarlehen von 25.000 €, teils deutlich mehr, voraus. Eine typische private Aufdach-PV-Anlage mit Speicher kostet 15.000 bis 25.000 €, liegt also oft unter dieser Schwelle. In der Praxis lehnen Banken solche Anfragen häufig direkt ab oder empfehlen einen regulären Ratenkredit, was den Zinsvorteil zunichtemacht. Hinzu kommt: Die Marge für Banken ist bei KfW-Krediten geringer als bei eigenen Ratenkrediten, während sie das volle Ausfallrisiko tragen, das senkt die Bereitschaft zusätzlich.

Was wird gefördert, was nicht?

Förderfähig sind Anschaffung, Planung, Projektierung und Installation der Anlage, inklusive vorbereitender Maßnahmen wie einer notwendigen Dacherneuerung. Der Erwerb gebrauchter Photovoltaikanlagen ist förderfähig, sofern sie nicht länger als 12 Monate am Netz sind. Die Mehrwertsteuer lässt sich mitfinanzieren, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, mit der EEG-Einspeisevergütung, da KfW 270 beihilfefrei ausgestaltet ist. Wird für die Anlage bereits eine andere staatliche Förderung mit Beihilfecharakter genutzt, darf die Kombination mit KfW 270 nur erfolgen, wenn auch diese beihilfefrei ist.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft über eine durchleitende Bank, vor Kauf, Bestellung oder Beauftragung der Anlage. Ein bereits unterschriebener Kaufvertrag schließt die Förderung aus. Nicht jede Bank vermittelt KfW 270 aktiv an Privatpersonen, es lohnt sich, gezielt danach zu fragen oder eine auf Fördermittel spezialisierte Ansprechperson zu suchen.

Die praktikable Alternative

Scheitert die Bank-Durchleitung am Mindestdarlehen, bietet sich NRW.BANK.Gebäudesanierung an: Kredite bereits ab 2.500 €, ohne Einkommensgrenze, Photovoltaik ist seit 2024 ausdrücklich förderfähig. Für kleinere PV-Vorhaben ist dieser Weg in der Praxis oft der einzig gangbare.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: KfW 270 ist auf dem Papier attraktiv, scheitert bei privaten PV-Anlagen aber regelmäßig am Mindestdarlehen der Banken. Bevor wir Zeit in einen 270er-Antrag investieren, prüfen wir die Anlagengröße gegen die bankübliche Untergrenze. Meist ist die NRW.BANK.Gebäudesanierung der schnellere und zuverlässigere Weg zum gleichen Ziel. Fördercheck im Erstgespräch.

Quellen und Stand

  • KfW, Merkblatt Kredit Nr. 270 Erneuerbare Energien Standard
  • KfW, Programmseite Erneuerbare Energien – Standard (270), Stand 07/2026

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