Wer die Einkommensgrenzen einhält, findet in diesem Programm eines der günstigsten Sanierungsdarlehen Deutschlands, mit einem Zins von faktisch null in den ersten fünf Jahren.
Bin ich förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Haushalte mit kleinem bis mittlerem Einkommen, eingeteilt in Einkommensgruppe A oder B nach § 13 WFNG NRW. Ein erster Richtwert liefert der Chancenprüfer der NRW.BANK, verbindlich entscheidet die Bewilligungsbehörde anhand der eingereichten Unterlagen.
Gefördert wird die Modernisierung von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in NRW.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Merkmal | Ausprägung |
|---|---|
| Darlehenshöhe | bis 220.000 €, Finanzierungsanteil bis 100 % der Kosten |
| Zins Jahre 1–5 | 0,0 % |
| Zins ab Jahr 6 | 0,5 % p.a. |
| Zinsbindung | bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer |
| Tilgung | 2 % p.a. |
| Tilgungsnachlass Basis | 25 % (Einkommensgruppe A), 15 % (Einkommensgruppe B) |
Bonus-Aufschläge auf den Tilgungsnachlass, jeweils +5 Prozentpunkte, kumulierbar:
| Bonus | Voraussetzung |
|---|---|
| Effizienzhaus 85 | BEG-Standard erreicht |
| Effizienzhaus 70 | BEG-Standard erreicht |
| Effizienzhaus 55 | BEG-Standard erreicht |
| Netto-Null-Standard | Wärmeversorgung vollständig aus gebäudenah erzeugter erneuerbarer Energie |
| Ökologische Dämmstoffe | ausschließlich nicht mineralölbasierte Dämmstoffe, außer Perimeterdämmung |
Bei Maßnahmen für Menschen mit Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder Pflegebedürftigkeit steigt der Tilgungsnachlass für diesen Darlehensteil auf 50 %. In Summe sind damit bis zu 50 % Teilschulderlass erreichbar, kein Zinsvorteil, sondern eine direkte Reduzierung der Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
Steuerhinweis: Der Tilgungsnachlass ist in der Regel zu versteuern, sprich Deinen Steuerberater aktiv darauf an.
Eigenleistung ist bei diesem Programm nicht zwingend vorgeschrieben, außerplanmäßige Tilgungen sind nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Was wird gefördert, was nicht?
Förderfähig: alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen (Barrierefreiheit, Einbruchschutz), Energie nachhaltig einsparen oder das Klima schützen, sowie Wohnraumschaffung durch Um- und Ausbau. Instandsetzungskosten sind mitfinanzierbar, solange die Modernisierung überwiegt. Seit einer Programmerweiterung auch: Instandsetzung bei Unwetter- oder Hochwasserschäden sowie Photovoltaikanlagen.
Nicht förderfähig: Schaffung von Einliegerwohnungen durch Um- oder Ausbau, Installation von Klimaanlagen.
Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja, ausdrücklich. Die gleichzeitige Nutzung von Fördermitteln aus anderen Programmen ist zulässig, solange die Gesamtsumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. In der Praxis empfiehlt sich diese Reihenfolge: zuerst Bundeszuschüsse (BAFA BEG EM oder KfW 458) beantragen, diese von den Gesamtkosten abziehen, den Rest über die NRW.BANK-Modernisierung finanzieren.
Das Programm schließt sich mit NRW.BANK.Gebäudesanierung nicht gegenseitig aus: In manchen Fällen lässt sich ein Teil der Maßnahmen über das einkommensunabhängige Gebäudesanierungsdarlehen (Hausbank) und ein anderer Teil über das einkommensabhängige Modernisierungsprogramm (Bewilligungsbehörde) finanzieren, ein Energieberater und die Bewilligungsbehörde ermitteln die optimale Aufteilung.
Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Antragsweg und Fristen
Der Antrag läuft auf den vorgesehenen Vordrucken bei der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Gebiet die Immobilie liegt, nicht über die Bank. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme schließt die spätere Förderung aus, die Bewilligungsbehörde kann in Ausnahmefällen einem vorzeitigen Beginn zustimmen.
Kommunale Besonderheit: Einzelne Städte erweitern die Landesförderung eigenständig. Gelsenkirchen hat als bisher einzige Stadt in NRW die Einkommensgrenze für dieses Programm im Stadtgebiet vollständig aufgehoben. Frag bei Deiner Stadt- oder Kreisverwaltung nach, ob lokale Sonderregelungen gelten.
Eine ausführliche Übersicht, wer welchen Antrag stellt, liefert der Ratgeber Fördermittel beantragen: Hausbank, Bewilligungsbehörde oder selbst?.
Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: 0,0 % Zins plus bis zu 50 % Teilschulderlass macht dieses Programm zu einem der attraktivsten Sanierungsdarlehen überhaupt, wenn die Einkommensgrenze passt. Wir prüfen bei jeder Sanierung zuerst den Chancenprüfer, bevor wir über KfW-Alternativen sprechen, der Unterschied in der Gesamtersparnis ist oft erheblich. Fördercheck im Erstgespräch.