Rechtliches

Erstinformation für Verbraucherdarlehen

für den Kunden bei der Vermittlung von Verbraucherdarlehen ohne Immobilienbezug · Stand 06.11.2026

Wer wir sind

Vermittler: tecis Finanzdienstleistungen AG, Alter Teichweg 17, 22081 Hamburg

Für die tecis handelt als selbstständiger Vertriebspartner:
Christian Sperling, Sperling Baufinanzierung
Grote Gert 16, 47495 Rheinberg
Telefon: 02843 90 6666 1
E-Mail: anfrage@sperling-baufinanzierung.de

„Wir“ steht in dieser Information für die tecis und die handelnde Person.

Wofür diese Information gilt

Diese Erstinformation betrifft die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen, ab 20.11.2026 im Sinne des § 34k GewO, zum Beispiel Modernisierungskredite ohne Grundschuld und Kredite für ein E-Auto. Für Darlehen, die mit einer Immobilie besichert sind oder dem Kauf einer Immobilie dienen, gilt die Erstinformation für Immobiliardarlehen.

Umfang unserer Befugnisse

Wir sind nicht an bestimmte Darlehensgeber gebunden und arbeiten als ungebundener Vermittler. Wir sind kein unabhängiger Berater (Honorar-Darlehensberater). Ab 20.11.2026 gilt dafür § 34k Abs. 5 GewO. Die Vergütung für die Vermittlung zahlt der Darlehensgeber an die tecis. Wir beraten nicht gegen Honorar.

Auf unseren Seiten zu Modernisierungskredit und E-Auto vermitteln wir den Kredit eines Darlehensgebers. Einen Vergleich des Marktes nehmen wir dort nicht vor. Die Kreditentscheidung trifft allein der Darlehensgeber.

Erlaubnis und Aufsicht

Die tecis führt in ihrem Impressum eine Erlaubnis nach § 34c GewO auf (Bezirksamt Hamburg Nord). Die handelnde Person hat ihre eigene Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO, erteilt durch den Kreis Paderborn am 30.09.2011. Bis 19.11.2026 gilt diese Erlaubnis nach § 34c GewO. Ab 20.11.2026 gilt sie nach § 162 Abs. 2 GewO als Erlaubnis nach § 34k Abs. 1 GewO fort, längstens bis 19.11.2027.

Aufsichtsbehörde:
Kreis Wesel, Der Landrat
Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel

Weitere Angaben stehen im Impressum.

Vergütung und Entgelte

Von Dir verlangen wir für die Vermittlung keine Vergütung. Nebenentgelte und Auslagen stellen wir Dir nicht in Rechnung.

Der Darlehensgeber zahlt der tecis bei Auszahlung des Darlehens eine Vergütung. Die Höhe nennen wir Dir vor Abschluss des Vermittlungsvertrags im Vermittlungsblatt, das Du zusammen mit dem Angebot per E-Mail erhältst.

Sollzins und effektiven Jahreszins nennt Dir der Darlehensgeber in seinem Angebot. Maßgeblich sind allein die Angaben in diesem Angebot.

Vermittlungsvertrag

Mit Deiner Anfrage auf unserer Seite entsteht noch kein Vermittlungsvertrag. Mit Deinem Angebot senden wir Dir diese Erstinformation, ein individuelles Vermittlungsblatt mit den Angaben zu Deinem Vorhaben und zur Vergütung und den Auftrag zur Darlehensvermittlung per E-Mail. Den Vermittlungsvertrag schließt Du mit der tecis, indem Du den Auftrag unterschreibst. Bis 19.11.2026 braucht der Vermittlungsvertrag die Schriftform nach § 655b BGB. Ab 20.11.2026 genügt die Textform nach § 655b BGB. Erst nach Abschluss des Vermittlungsvertrags geben wir Deine Angaben an einen Darlehensgeber weiter.

Die tecis wird für Dich tätig und sucht ein Darlehen, das zu Deinem Vorhaben passt. Eine Zusage der Bank können wir nicht versprechen. Der Vermittlungsvertrag ist vom Darlehensvertrag getrennt, den Du später mit dem Darlehensgeber schließt.

Widerrufsrecht

Du kannst den Vermittlungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt mit Vertragsschluss, jedoch nicht, bevor Du die Vertragsbestimmungen und alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen einschließlich dieser Widerrufsbelehrung erhalten hast. Du kannst den Widerruf formlos erklären, zum Beispiel per E-Mail an anfrage@sperling-baufinanzierung.de oder per Post an tecis Finanzdienstleistungen AG, Alter Teichweg 17, 22081 Hamburg. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung. Für den Widerruf berechnen wir Dir nichts.

Darlehensvertrag

Den Darlehensvertrag schließt Du mit dem Darlehensgeber. Er informiert Dich vor Vertragsschluss mit den vorvertraglichen Informationen. Für den Darlehensvertrag gilt ein eigenes Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 495 BGB), über das Dich der Darlehensgeber belehrt.

Beschwerden und außergerichtliche Streitbeilegung

Beschwerden richtest Du direkt an uns unter den oben genannten Kontaktdaten. Du kannst Dich auch an die Aufsichtsbehörde wenden. Für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten über Verbraucherdarlehen und deren Vermittlung kannst Du die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank anrufen:

Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle
Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main
Internet: www.bundesbank.de/schlichtungsstelle

Diese Information als Dokument

Du erhältst diese Erstinformation mit Deinem Angebot als PDF per E-Mail. Du kannst sie hier auch als PDF herunterladen. Auf Wunsch senden wir Dir die allgemeinen Informationen jederzeit kostenlos auf Papier. Schreib uns dazu eine E-Mail.