KfW 455-B: Der Zuschuss zur Barrierereduzierung

Geprüft und aktualisiert: · Christian Sperling

Anders als der Kredit KfW 159 ist 455-B ein echter Zuschuss: Was bewilligt wird, muss nicht zurückgezahlt werden. Dafür ist das Budget begrenzt und die Förderhöhe geringer.

Bin ich förderberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede Privatperson unabhängig vom Alter, als Eigentümer oder als Mieter mit Zustimmung des Vermieters (dann empfiehlt sich eine Modernisierungsvereinbarung nach § 555f BGB). Auch der Ersterwerb einer bereits barrierearm modernisierten Immobilie ist förderfähig, sofern die Umbaukosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.

Aktueller Status: Das Programm war vorübergehend ausgesetzt und ist seit dem 8. April 2026 wieder verfügbar. Für 2026 stehen 50 Millionen € Bundesmittel bereit, die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Wie viel Förderung ist möglich?

Variante Fördersatz Förderfähige Kosten Maximaler Zuschuss
Einzelmaßnahmen 10 % bis 25.000 € je Wohneinheit 2.500 €
Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % bis 50.000 € je Wohneinheit 6.250 €

Mindestantragssumme: 2.000 € förderfähige Kosten. Alle bereits erhaltenen Förderungen aus den Produkten 155, 159, 455-B und 455-E werden gegenseitig auf den jeweiligen Förderhöchstbetrag angerechnet, eine Mehrfachförderung derselben Wohneinheit über die Grenze hinaus ist ausgeschlossen.

Für den Standard „Altersgerechtes Haus“ müssen Eingang, Wohn- und Schlafräume, Bad und Küche gemeinsam barrierereduziert sein, zusätzlich sind bestimmte Bedienelemente vorgeschrieben. Ein Sachverständiger ist hierfür verpflichtend einzubinden.

Was wird gefördert, was nicht?

Förderfähig: barrierearme Zugänge und Wege, bodengleiche Duschen, Entfernen von Türschwellen, Treppenlifte und Aufzüge, altersgerechte Assistenzsysteme einschließlich bestimmter Smart-Home-Anwendungen. Materialkosten bei Eigenleistung sind förderfähig, sofern ein Fachunternehmen die fachgerechte Durchführung formlos bestätigt, die eigene Arbeitsleistung selbst bleibt außen vor.

Nicht förderfähig: der Einbau neuer Fenster (läuft über KfW 261 oder BAFA), Ferienimmobilien, Garagen und Gartenhäuser als alleiniger Zweck.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Eingeschränkt. Nicht kombinierbar für dieselbe Maßnahme mit: KfW 159 (Alternativprogramm, kein Sowohl-als-auch), der Pflegeversicherung oder Beihilfe für denselben Teil der Maßnahme, dem Steuerbonus nach § 35a oder § 35c EStG, sowie Wohnriester-Förderung.

Möglich ist die Kombination, wenn unterschiedliche Teile derselben Umbaumaßnahme getrennt abgerechnet werden, etwa ein Teil über die Pflegekasse, ein anderer Teil über 455-B, mit jeweils separater Rechnung. Auch die Kombination mit KfW 124 beim Immobilienkauf ist möglich.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft direkt online im KfW-Zuschussportal, nicht über die Bank. Er muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden, als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen. Planungs- und Beratungsleistungen zählen ausdrücklich nicht als Vorhabensbeginn, Du kannst also schon vorab planen.

Nach Zusage hast Du eine begrenzte Frist zur Umsetzung, das genaue Datum steht in der Zusage selbst. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss gegen Vorlage der Rechnungen, die auf den Zuschussempfänger ausgestellt sein müssen.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Das begrenzte Jahresbudget ist der entscheidende Unterschied zu KfW 159, wer zögert, kann leer ausgehen, wenn die 50 Millionen € ausgeschöpft sind. Wir empfehlen, Planungsleistungen sofort zu beauftragen, das gefährdet die Förderung nicht, und den Antrag zügig zu stellen, sobald ein konkretes Angebot vorliegt. Fördercheck im Erstgespräch.

Quellen und Stand

  • KfW, Merkblatt Zuschuss Nr. 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
  • Bundesfachstelle Barrierefreiheit, Meldung zum Förderneustart, April 2026
  • Offizielle Programmseite: KfW

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