KfW 124: Das Wohneigentumsprogramm für jeden Selbstnutzer

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

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Das Wohneigentumsprogramm 124 ist der unkomplizierteste Förderkredit der KfW für den Weg ins Eigenheim. Keine Einkommensgrenze, keine Energieauflage, ein fester Höchstbetrag für praktisch jeden Selbstnutzer.

Bin ich förderberechtigt?

Berechtigt ist jede Privatperson, die eine Immobilie kauft oder baut und danach selbst darin wohnt. Weder Einkommen noch Alter noch Familienstand spielen eine Rolle. Die einzige echte Voraussetzung ist die Selbstnutzung: Vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien sind ausgeschlossen. Auch die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gilt als Selbstnutzung, solange diese selbst einziehen. Wohnt bei Antragstellung noch ein Mieter im Objekt, muss der Eigentümer spätestens 12 Monate nach Auszahlung des Kredits selbst einziehen.

Kein Anspruch besteht bei Ferienimmobilien und bei reinen Kapitalanlagen ohne Eigennutzung.

Wie viel Förderung ist möglich?

Merkmal Ausprägung
Kreditbetrag bis 100.000 € je Wohneinheit
Auszahlung bis zu 100 % der Kreditsumme
Laufzeit 4 bis 35 Jahre
Zinsbindung wählbar: 5 oder 10 Jahre
Tilgungsfreie Anlaufzeit bis zu 5 Jahre möglich (Annuitätendarlehen)
Zins einheitlich für alle, unabhängig von Bonität oder Eigenkapital, aktuell ab 4,55 % Sollzins (effektiv ab 4,65 %)

Der Zinssatz ändert sich laufend. Die aktuellen Sätze aller Varianten stehen im Kasten unten, wir lesen sie mehrmals täglich direkt aus dem KfW-Konditionenanzeiger, Details auf der KfW-Programmseite 124. Bei einem Zweifamilienhaus gilt der Höchstbetrag pro Wohneinheit, das Fördervolumen verdoppelt sich entsprechend, sofern beide Einheiten die Voraussetzungen erfüllen.

Zwei Kreditvarianten stehen zur Wahl: Beim Annuitätendarlehen zahlst Du über die Laufzeit gleichbleibende Raten aus Zins und Tilgung, mit optionaler tilgungsfreier Anfangszeit. Beim endfälligen Darlehen zahlst Du während der Laufzeit nur Zinsen und tilgst die gesamte Summe erst am Ende in einer Zahlung, das passt gut zu einem zuteilungsreifen Bausparvertrag.

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Was wird gefördert, was nicht?

Förderfähig sind beim Neubau die Grundstückskosten (sofern der Erwerb höchstens 6 Monate vor Antragseingang zurückliegt), Baukosten für Personal und Material, Baunebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Maklergebühr sowie die Gestaltung des Außenbereichs. Beim Kauf zählen Kaufpreis, Nebenkosten sowie Instandsetzungs- und Modernisierungskosten dazu.

Nicht förderfähig sind Eigenleistungen. Nur durch Rechnung belegte Materialkosten lassen sich mitfinanzieren, Deine eigene Arbeitszeit nicht. Eine grundpfandrechtliche Besicherung mindestens in Kredithöhe ist zwingend, das Darlehen wird ins Grundbuch eingetragen wie jedes andere Hypothekendarlehen auch.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, und genau darin liegt die Stärke von 124: Es lässt sich mit praktisch jedem weiteren KfW-Programm kombinieren, etwa dem Klimafreundlichen Neubau (297/298) bei energieeffizientem Bauen, dem Wohngebäude-Kredit (261) bei energetischer Sanierung einer Bestandsimmobilie, oder Altersgerecht Umbauen (159) bei Barrierefreiheit. Auch die Kombination mit Landesförderung wie der NRW.BANK ist möglich. Eine Deckelung der Kombinationsanzahl gibt es nicht, entscheidend ist, dass jedes Programm für sich seine eigenen Voraussetzungen erfüllt.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Die KfW vergibt keine Kredite direkt an Privatpersonen. Der Antrag läuft ausschließlich über eine durchleitende Bank, meist die Bank Deiner Hauptfinanzierung oder einen unabhängigen Finanzierungsvermittler.

Entscheidend ist der Zeitpunkt: Der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt beim Bau der erste Spatenstich, beim Kauf die Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag, bei einer Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum. Ein bereits unterschriebener Kaufvertrag ohne vorherigen Antrag schließt die Förderung aus, eine nachträgliche Beantragung ist ausgeschlossen. Als Antrag zählt auch ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch bei Deinem Finanzierungspartner, in dem die KfW-Förderung dokumentiert wurde, der formgerechte Antrag muss dann innerhalb von 3 Monaten nachgereicht werden.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: KfW 124 ist meist der erste Baustein, den wir in jedem Finanzierungskonzept prüfen, weil er ohne Hürden läuft. Der teuerste Fehler ist Zeitdruck: Wer den Kaufvertrag schon unterschrieben hat, bevor wir den Antrag stellen konnten, hat die Förderung endgültig verloren. Sprich uns deshalb an, sobald ein Objekt konkret wird, nicht erst beim Notartermin. Fördercheck im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wer bekommt das KfW-Wohneigentumsprogramm 124?

Jede Privatperson, die eine Immobilie kauft oder baut und danach selbst darin wohnt. Weder Einkommen noch Alter noch Familienstand spielen eine Rolle. Ausgeschlossen sind vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien, Ferienimmobilien und reine Kapitalanlagen.

Wie hoch ist der Kredit aus KfW 124?

Bis 100.000 Euro je Wohneinheit, Auszahlung bis zu 100 Prozent, Laufzeit 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung wählbar mit 5 oder 10 Jahren und bis zu 5 Jahren tilgungsfreier Anlaufzeit. Bei einem Zweifamilienhaus gilt der Höchstbetrag je Wohneinheit.

Warum lohnt KfW 124 auch bei marktnahem Zins?

Der Zins ist für alle gleich, unabhängig von Bonität und Eigenkapital. Gerade bei wenig Eigenkapital entlastet das die Hauptfinanzierung, weil dieser Teil nicht dem Zinsaufschlag aus einem hohen Beleihungsauslauf unterliegt. Sondertilgungen sind allerdings nicht möglich.

Welche Kosten sind bei KfW 124 förderfähig?

Beim Neubau Grundstückskosten, sofern der Erwerb höchstens 6 Monate vor Antragseingang zurückliegt, Baukosten für Personal und Material, Baunebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Maklergebühr sowie die Außenanlagen. Beim Kauf zählen Kaufpreis, Nebenkosten sowie Instandsetzungs- und Modernisierungskosten. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

Was gilt als Vorhabensbeginn?

Beim Bau der erste Spatenstich, beim Kauf die Unterschrift unter den notariellen Kaufvertrag, bei einer Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum. Als Antrag zählt auch ein aktenkundiges Finanzierungsgespräch, in dem die KfW-Förderung dokumentiert wurde, der formgerechte Antrag folgt dann innerhalb von 3 Monaten.

Kann ich KfW 124 mit anderen Programmen kombinieren?

Ja, mit praktisch jedem weiteren KfW-Programm, etwa 297/298 beim energieeffizienten Bauen, 261 bei energetischer Sanierung oder 159 bei Barrierefreiheit. Auch die Kombination mit Landesförderung ist möglich. Eine Deckelung der Kombinationsanzahl gibt es nicht.

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