KfW 296: Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment

Geprüft und aktualisiert: · Christian Sperling

Nicht jeder Neubau muss Effizienzhaus 40 erreichen: Mit dem Programm 296 fördert die KfW seit Oktober 2024 den klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment, also besonders kostengünstig errichtete Wohngebäude, bereits ab Effizienzhaus 55, ohne Einkommensgrenze.

Bin ich förderberechtigt?

Antragsberechtigt ist jede Privatperson, unabhängig von Einkommen, Familienstand oder Kinderzahl. Selbstnutzer wie Vermieter. Über die Programmnummer 296 beantragen Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen. Für kommunale Gebietskörperschaften und ihre Eigenbetriebe gilt die Parallelnummer 498. Konditionen und Anforderungen sind identisch.

Der Unterschied zu KfW 297/298: Dort ist Effizienzhaus 40 die Grundvoraussetzung. KfW 296 senkt die energetische Hürde auf Effizienzhaus 55, verlangt im Gegenzug aber, dass die Baukosten einen festgelegten Grenzwert unterschreiten, das „Niedrigpreissegment".

Wie viel Förderung ist möglich?

Förderstufe Kredithöchstbetrag je Wohneinheit
Effizienzhaus 55 im Niedrigpreissegment bis 100.000 €

Bei Mehrfamilienhäusern addieren sich die Beträge je Wohneinheit. Gefördert wird über eine reine Zinsverbilligung ohne Tilgungszuschuss; die aktuellen Sätze liefert die KfW-Programmseite 296.

Was ist das Niedrigpreissegment?

Kern des Programms ist ein Kostengrenzwert: Nur Vorhaben, deren Kosten im Gebäudelebenszyklus eine festgelegte Obergrenze unterschreiten, sind förderfähig. Damit richtet sich 296 gezielt an kostengünstiges, flächeneffizientes oder serielles Bauen. Den exakten, laufend angepassten Grenzwert veröffentlicht die KfW in den technischen Mindestanforderungen zum Programm, er ist vor Planungsbeginn mit dem Energieeffizienz-Experten abzugleichen.

Ein QNG-Nachhaltigkeitssiegel ist, anders als für die 150.000-€-Stufe bei 297/298, nicht erforderlich. Verpflichtend sind Effizienzhaus 55 sowie die Einhaltung der Grenzwerte für Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus.

Ausgeschlossen sind fossile Wärmeerzeuger (Öl, Gas) ebenso wie Biomasse als Wärmeerzeuger. Zulässig sind insbesondere Wärmepumpen und Fernwärme aus erneuerbaren Quellen.

Was wird gefördert, was nicht?

Gefördert wird der Neubau oder der Ersterwerb eines entsprechenden Wohngebäudes. Als Ersterwerb gilt der Kauf innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme. Förderfähig sind die Bauwerkskosten sowie Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Ein Energieeffizienz-Experte von der Bundesliste ist von Anfang an zwingend, ohne dessen „Bestätigung zum Antrag" ist keine Antragstellung möglich.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, 296 lässt sich mit weiteren Bausteinen kombinieren, etwa dem Wohneigentumsprogramm KfW 124 für Nebenkosten. Für dieselbe Wohneinheit nicht gleichzeitig nutzbar sind hingegen die konkurrierenden Neubau-Kredite 297/298 sowie, bei erfüllten Familienvoraussetzungen, das zinsgünstigere KfW 300. Erfüllst Du die Voraussetzungen von 300, prüfe dieses zuerst.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft über die Bank Deiner Wahl, mit der „Bestätigung zum Antrag" des Energieeffizienz-Experten. Bau- oder Kaufverträge dürfen erst nach verbindlicher KfW-Zusage geschlossen werden. Nach Fertigstellung bestätigt der Experte die Umsetzung mit der „Bestätigung nach Durchführung".

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: 296 ist der unterschätzte Hebel für alle, die schlank und kostenbewusst bauen: Effizienzhaus 55 ist deutlich leichter erreichbar als EH 40, der Zinsvorteil bleibt. Entscheidend ist der Kostengrenzwert, den prüfen wir früh mit Deinem Energieeffizienz-Experten, damit die Kalkulation trägt. Fördercheck im Erstgespräch.

Quellen und Stand

  • KfW, Merkblatt Kredit Nr. 296/498 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (6000005195), Stand 06/2026
  • KfW, Programmseite Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (296)

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