Schenkungsteuer- und Erbschaftsteuerrechner
Freibetrag, Steuerklasse und Steuerlast nach Verwandtschaftsverhältnis, praktisch für Eigenkapital-Schenkungen von Eltern oder Großeltern vor dem Immobilienkauf.
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Der Rechner zeigt die Richtung. Welche Bank Deine Zahlen so finanziert, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Freibeträge und Steuerklassen
| Verhältnis | Freibetrag | Steuerklasse |
|---|---|---|
| Ehegatte, eingetragener Partner | 500.000 Euro | I |
| Kind, Stiefkind | 400.000 Euro | I |
| Enkel | 200.000 Euro | I |
| Eltern und Großeltern im Erbfall | 100.000 Euro | I |
| Geschwister, Nichten, Neffen | 20.000 Euro | II |
| alle übrigen | 20.000 Euro | III |
Die Freibeträge stehen in § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Sie gelten je Person und erneuern sich alle zehn Jahre. Wer früh und in Schritten überträgt, nutzt sie mehrfach.
Immobilien im Besonderen
Das selbst genutzte Familienheim kann unter Bedingungen steuerfrei auf Ehegatten übergehen. Bei Kindern gilt die Befreiung im Erbfall bis 200 Quadratmeter Wohnfläche und nur, wenn die Immobilie zehn Jahre selbst bewohnt wird. Ein Nießbrauch mindert den steuerpflichtigen Wert, bindet aber die spätere Verfügung und ist bei einer Finanzierung mit der Bank zu klären.
Der Rechner gibt eine Größenordnung. Die Gestaltung gehört in die Hand von Steuerberater und Notar. Wir sind weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?
Alle zehn Jahre erneut, je Person und je Verhältnis. Wer mit 50 überträgt und mit 60 erneut, nutzt ihn zweimal.
Was ist ein Nießbrauch?
Ein Recht, die Immobilie weiter zu nutzen oder die Miete zu beziehen, obwohl sie bereits übertragen ist. Er mindert den steuerpflichtigen Wert und wird im Grundbuch eingetragen.
Wirkt sich eine Schenkung auf meine Finanzierung aus?
Ja. Geschenktes Geld zählt als Eigenkapital, wenn es nachgewiesen ist. Eine geschenkte Immobilie mit Nießbrauch dagegen schränkt die Beleihbarkeit ein.
Modellrechnung nach §§ 15, 16, 19 ErbStG, ohne Sonderregeln für Betriebsvermögen, Familienheim oder Versorgungsfreibeträge. Die Freibeträge gelten seit 2009 unverändert, beim Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren dazu anhängig, eine Entscheidung wird Ende 2026 erwartet. Ersetzt keine Steuerberatung. Deine Finanzierung mit Eigenkapital-Schenkung planen wir im kostenlosen Erstgespräch.