Sie brauchen neue Maschinen, Fahrzeuge oder IT und wollen dafür nicht Ihre Liquidität binden?
Beim Leasing nutzen Sie ein Objekt, das die Leasinggesellschaft erwirbt und Ihnen zum Gebrauch überlässt, und zahlen dafür Raten. Wir vermitteln Leasing als ungebundener Vermittler mit Sitz in Rheinberg für Unternehmen bundesweit, auch für einzelne Fahrzeuge und kleinere Investitionen.
Wann Leasing zu Ihrer Investition passt und wann nicht
Leasing heißt: Sie nutzen ein Wirtschaftsgut, das die Leasinggesellschaft erwirbt und Ihnen zum Gebrauch überlässt, und zahlen dafür Raten. Ob das für Sie die richtige Form ist, hängt weniger vom Objekt ab als davon, wie lange Sie es nutzen wollen und was am Ende mit ihm geschehen soll. Leasing begleiten wir von unserem Sitz in Rheinberg aus für Unternehmen bundesweit, ohne Mindestvolumen: auch ein einzelnes Fahrzeug oder eine kleinere IT-Ausstattung ist ein Anlass.
- Fuhrpark und Nutzfahrzeuge, die Sie in festen Zyklen erneuern. Beim Kilometervertrag vereinbaren Sie Laufzeit und Laufleistung und geben das Fahrzeug am Ende zurück.
- IT, Software und Büroausstattung, die Sie nach einigen Jahren ersetzen wollen. Sieht Ihr Vertrag die Rückgabe vor, geben Sie nach der Grundmietzeit zurück und leasen die nächste Generation.
- Maschinen und Anlagen mit gutem Wiederverkaufswert, wenn Sie Eigenmittel und Kreditspielraum bei Ihrer Hausbank für andere Vorhaben freihalten wollen.
- Planbare Kosten: Sie wollen die Ausgaben für ein Objekt über die Nutzungszeit gleichmäßig verteilen, statt den Kaufpreis auf einmal zu zahlen.
- Sie wollen das Objekt auf Dauer behalten und bis zum Ende seiner Nutzungsdauer einsetzen. Dann kommen der Kauf mit Darlehen oder der Mietkauf in Betracht, weil Ihnen die Nutzungsjahre nach dem Ende der Raten als Eigentümer selbst zugutekommen. Die Abwägung im Einzelnen finden Sie im Beitrag Leasing oder Kauf.
- Ein Förderprogramm schließt Leasing aus. Ob stattdessen ein Mietkauf oder ein Kauf gefördert werden kann, regeln die Bedingungen des jeweiligen Programms.
- Das Objekt ist speziell auf Ihren Betrieb zugeschnitten und nach der Grundmietzeit nur bei Ihnen wirtschaftlich sinnvoll verwendbar. Bei solchem Spezial-Leasing ist der Gegenstand nach dem Leasingerlass regelmäßig Ihnen zuzurechnen, ohne Rücksicht auf Grundmietzeit und Optionsklauseln.
- Sie brauchen die Freiheit, jederzeit auszusteigen. Die Leasingerlasse gehen von einer Grundmietzeit aus, in der der Vertrag bei vertragsgemäßer Erfüllung von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann.
Wie Leasing funktioniert: drei Beteiligte, ein Objekt
An einer Leasingsituation sind in der Grundform drei Parteien beteiligt: Sie als Leasingnehmer, der Hersteller oder Lieferant und die Leasinggesellschaft als Leasinggeber. Zwischen Lieferant und Leasinggesellschaft wird ein Kaufvertrag geschlossen, zwischen der Leasinggesellschaft und Ihnen der Leasingvertrag. Die Leasinggesellschaft beschafft das Objekt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und überlässt es Ihnen zur Nutzung.
- Sie wählen Objekt und Lieferant aus und verhandeln Ausstattung und Preis.
- Die Leasinggesellschaft prüft Ihre Bonität und die Wirtschaftlichkeit der Finanzierung. Nach dem Merkblatt der BaFin gleicht diese Prüfung beim Finanzierungsleasing regelmäßig der bei einem Investitionskredit. Kalkuliert die Leasinggesellschaft mit einem Erlös aus der Verwertung des Objekts am Vertragsende, bewertet sie zusätzlich das Objekt.
- Sie schließen den Leasingvertrag, die Leasinggesellschaft kauft beim Lieferanten.
- Bei Lieferung prüfen Sie das Objekt auf Mängel, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag. Mit der Übernahmebestätigung teilen Sie der Leasinggesellschaft mit, dass das Objekt ordnungsgemäß geliefert wurde; je nach Vertrag ist sie Voraussetzung dafür, dass die Leasinggesellschaft den Lieferanten bezahlt. Unterschreiben Sie sie deshalb erst nach der Prüfung.
- Sie zahlen die Raten während der Grundmietzeit. Danach greift, was vereinbart ist: Rückgabe, Kauf, Verlängerung oder Verwertung.
Vollamortisation, Teilamortisation, Kilometervertrag
Beim Vollamortisationsvertrag decken Ihre Raten in der Grundmietzeit mindestens die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie alle Nebenkosten einschließlich der Finanzierungskosten der Leasinggesellschaft. Beim Teilamortisationsvertrag decken die Raten diese Kosten nur zum Teil. Für das Vertragsende beschreibt der Teilamortisationserlass drei Modelle: ein Andienungsrecht, nach dem Sie auf Verlangen der Leasinggesellschaft das Objekt zu einem bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Preis kaufen müssen; eine Veräußerung durch die Leasinggesellschaft, bei der Sie eine Abschlusszahlung leisten, wenn der Erlös die noch offenen Kosten nicht deckt, und an einem Mehrerlös beteiligt werden; einen kündbaren Vertrag mit Abschlusszahlung. Beim Kilometervertrag für Fahrzeuge vereinbaren Sie Laufzeit und Laufleistung und geben das Fahrzeug am Ende zurück. Die Leasinggesellschaft kalkuliert dabei mit dem Erlös aus der anschließenden Veräußerung; je nach Vertrag werden Mehr- und Minderkilometer abgerechnet, und eine übermäßige Abnutzung gleichen Sie aus.
Wem das Objekt steuerlich gehört
Nach § 39 der Abgabenordnung ist ein Wirtschaftsgut grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen, ausnahmsweise dem, der den Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich von der Einwirkung ausschließen kann. Der Leasingerlass des Bundesfinanzministeriums für bewegliche Wirtschaftsgüter konkretisiert das: Beträgt die Grundmietzeit mindestens 40 und höchstens 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer laut amtlicher AfA-Tabelle, ist das Objekt regelmäßig der Leasinggesellschaft zuzurechnen, bei weniger als 40 oder mehr als 90 Prozent regelmäßig Ihnen. Bei einer Kaufoption gilt die Zurechnung zur Leasinggesellschaft zusätzlich nur, wenn der Kaufpreis nicht niedriger ist als der Buchwert bei linearer AfA nach der AfA-Tabelle oder der niedrigere gemeine Wert im Zeitpunkt der Veräußerung. Bei einer Mietverlängerungsoption muss die Anschlussmiete den Wertverzehr decken, der sich aus diesem Buchwert oder dem niedrigeren gemeinen Wert und der Restnutzungsdauer laut AfA-Tabelle ergibt. Für Gebäude gelten eigene Leasingerlasse mit abweichenden Kriterien. Diese Einordnung beschreiben wir zu Ihrer Orientierung. Die steuerliche Beurteilung Ihres Vertrags gehört zu Ihrem Steuerberater.
Wer Leasing anbieten darf
Der Abschluss von Finanzierungsleasingverträgen als Leasinggeber ist nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG eine Finanzdienstleistung. Wer sie gewerbsmäßig erbringen will, braucht nach § 32 KWG eine Erlaubnis der BaFin. Nach dem Merkblatt der BaFin fallen Vollamortisationsverträge darunter, die das Investitionsrisiko auf den Leasingnehmer verlagern, und Teilamortisationsverträge, bei denen der Leasingnehmer zum Ausgleich der Amortisationslücke verpflichtet wird oder werden kann. Beim Operating Leasing ist die Grundmietzeit regelmäßig kurz oder die Kündigung erleichtert; solche Geschäfte sind nach dem Merkblatt zivilrechtlich schlicht Mietverträge und fallen nicht darunter.
Was mit Ihrer Kreditlinie geschieht
Beim Leasing schließen Sie den Vertrag mit der Leasinggesellschaft und nehmen keine Kreditlinie Ihrer Bank in Anspruch. Wie eine Bank bestehende Leasingverpflichtungen bei ihrer eigenen Kreditentscheidung berücksichtigt, entscheidet sie selbst.
Woraus sich die Leasingrate zusammensetzt
Eine Leasingrate ist kein Preis von der Stange. Die Leasinggesellschaft kalkuliert sie aus diesen Bestandteilen:
- Amortisation: die Rückführung des eingesetzten Kapitals, also des Kaufpreises, soweit er nicht über den Restwert abgedeckt ist.
- Zinsanteil: die Kosten, zu denen sich die Leasinggesellschaft selbst refinanziert.
- Marge: der Aufschlag der Leasinggesellschaft, in den je nach Kalkulation ihre Verwaltungskosten, ihr Risiko und ihr Gewinn einfließen.
- Restwert: Je höher der kalkulierte Restwert, desto weniger Kapital müssen die Raten zurückführen. Dafür steht am Vertragsende ein höherer Betrag im Raum, je nach Vertrag für Sie oder für die Leasinggesellschaft.
- Serviceanteile: Vereinbaren Sie Wartung, Reparatur oder Versicherung mit, erhöhen sie die Rate entsprechend.
- Nebenkosten des Objekts, etwa Transport und Montage, soweit sie in die Anschaffungskosten der Leasinggesellschaft eingehen.
Wovon die Höhe abhängt: von Ihrer Bonität, die sich in der Risikoprämie niederschlägt, von der Laufzeit, von der Weiterverwertbarkeit des Objekts, von der gewählten Vertragsform und vom vereinbarten Restwert. Die Leasinggesellschaft schätzt Ihre Bonität anhand der Unterlagen ein, die Sie einreichen. Ein gut verwertbares Objekt mit belastbarer Restwertprognose verringert ihr Risiko.
Gewerbesteuer: Leasingraten werden anteilig hinzugerechnet
Wird das Objekt der Leasinggesellschaft zugerechnet, sind die Leasingraten nach dem Leasingerlass bei Ihnen Betriebsausgaben. Für die Gewerbesteuer wird aber ein Teil wieder hinzugerechnet: Nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG geht ein Fünftel der Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in eine Summe ein, zu der auch die vollen Schuldzinsen gehören. Von dieser Summe wird ein Viertel hinzugerechnet, soweit sie 200.000 Euro übersteigt. Für Elektrofahrzeuge, extern aufladbare Hybridfahrzeuge mit höchstens 50 Gramm CO2 je Kilometer oder mindestens 80 Kilometern elektrischer Reichweite (bei Verträgen vor 2025: 60 Kilometer) und Fahrräder, die keine Kraftfahrzeuge sind, wird dieses Fünftel nur zur Hälfte angesetzt, wenn der Vertrag nach dem 31. Dezember 2019 geschlossen wurde. Die Regel gilt letztmals für den Erhebungszeitraum 2030. Ob sich bei Ihnen überhaupt eine Hinzurechnung ergibt, klärt Ihr Steuerberater.
Was Sie für eine Leasinganfrage vorbereiten
Für die Aufbereitung Ihrer Anfrage fragen wir diese Unterlagen an. Welche Unterlagen eine Leasinggesellschaft zusätzlich verlangt, legt sie selbst fest.
Für jede Anfrage:
- Angebot des Lieferanten mit Objektbeschreibung, Preis und Liefertermin, bei Fahrzeugen die Konfiguration und die erwartete jährliche Laufleistung
- die letzten beiden Jahresabschlüsse oder Einnahmenüberschussrechnungen
- aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung mit Summen- und Saldenliste
- Übersicht Ihrer bestehenden Leasing- und Kreditverträge mit Raten und Laufzeiten
Je nach Rechtsform zusätzlich:
- GmbH, UG, GmbH & Co. KG: Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten
- OHG, KG, GbR, Partnerschaft: Gesellschaftsvertrag, Angaben zu den Gesellschaftern, bei persönlich haftenden Gesellschaftern deren Vermögensübersicht
- Einzelunternehmen und Freiberufler: letzter Einkommensteuerbescheid, Selbstauskunft mit Vermögensübersicht
Leasinggesellschaften, die als Finanzdienstleistungsinstitut Finanzierungsleasing betreiben, sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 11 Abs. 1 Geldwäschegesetz verpflichtet, Sie, für Sie auftretende Personen und die wirtschaftlich Berechtigten vor Begründung der Geschäftsbeziehung zu identifizieren. Halten Sie dafür Ausweisdokumente der handelnden Personen bereit. Ob Ihre Unterlagen vollständig sind, zeigt Ihnen der Unterlagen-Check.
Vom Angebot des Lieferanten zum übernommenen Objekt
Anfrage und Ersteinschätzung
Sie schildern über das Formular, was Sie leasen wollen. Binnen eines Werktags erhalten Sie eine erste Einschätzung per E-Mail mit einem Link zum Erstgespräch: per Video, 45 Minuten, kostenlos.
Unterlagen
Sie erhalten eine genaue Liste und stellen die Unterlagen zusammen. Wir bereiten die Anfrage so auf, dass eine Leasinggesellschaft über Bonität und Objekt entscheiden kann.
Gezielte Auswahl der Leasinggesellschaften
Wir wählen die Häuser, die strukturell zu Objekt und Vorhaben passen, etwa herstellernahe Leasinggesellschaften, Leasinggesellschaften aus dem Sparkassen- oder Genossenschaftsverbund oder Anbieter mit Schwerpunkt auf Ihrer Branche. Auf Wunsch beziehen wir Anbieter ein, mit denen Sie bereits zusammenarbeiten.
Verhandlung und Begleitung
Wir führen die Gespräche, beantworten Rückfragen und erläutern Ihnen die Angebote: Vertragsform, Laufzeit, Restwert, Regeln für das Vertragsende. Sie entscheiden.
Vertrag, Lieferung, Übernahme
Nach Vertragsschluss bestellt die Leasinggesellschaft beim Lieferanten. Wir begleiten Sie bis zur Übernahmebestätigung und bis der Lieferant bezahlt ist.
Häufige Fragen zu Leasing
Taucht ein geleastes Objekt in meiner Bilanz auf?
Nach § 246 HGB nimmt der Eigentümer einen Vermögensgegenstand in seine Bilanz auf, es sei denn, er ist einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen. Ist das Objekt wirtschaftlich der Leasinggesellschaft zuzurechnen, bilanziert sie es, und es erscheint nicht in Ihrer Bilanz. Kapitalgesellschaften, die einen Anhang aufstellen, geben den Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, dort an, soweit diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist; Kleinstkapitalgesellschaften, die keinen Anhang erstellen, sind davon ausgenommen. Wer nach IFRS 16 bilanziert, erfasst für ein Leasingverhältnis grundsätzlich ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit; bei kurzfristigen Leasingverhältnissen bis zwölf Monate und bei Vermögenswerten von geringem Wert kann darauf verzichtet werden.
Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?
Die Leasingerlasse gehen von einer Grundmietzeit aus, in der der Vertrag bei vertragsgemäßer Erfüllung von beiden Seiten nicht gekündigt werden kann. Der Teilamortisationserlass beschreibt zusätzlich ein kündbares Vertragsmodell: Sie können frühestens nach einer Grundmietzeit von 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer kündigen und leisten dann eine Abschlusszahlung für die noch nicht gedeckten Kosten der Leasinggesellschaft, auf die ein Teil des Veräußerungserlöses angerechnet wird. Ob Ihr Vertrag eine solche Kündigung vorsieht, steht im Vertrag.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Das regelt der Vertrag: Sie geben das Objekt zurück, kaufen es aufgrund einer Kaufoption, verlängern den Vertrag oder die Leasinggesellschaft verwertet es. Beim Vertragsmodell mit Andienungsrecht sind Sie auf Verlangen der Leasinggesellschaft verpflichtet, das Objekt zu einem bei Vertragsabschluss fest vereinbarten Preis zu kaufen. Beim Kilometervertrag werden je nach Vertrag Mehr- und Minderkilometer abgerechnet.
Prüft die Leasinggesellschaft meine Bonität wie eine Bank?
Nach dem Merkblatt der BaFin gleicht die Prüfung der Bonität und der Wirtschaftlichkeit beim Finanzierungsleasing regelmäßig der bei einem Investitionskredit. Kalkuliert die Leasinggesellschaft mit einem Verwertungserlös am Vertragsende, bewertet sie zusätzlich das Objekt. Die Entscheidung trifft immer die Leasinggesellschaft.
Gibt es ein Mindestvolumen?
Bei uns nicht. Wir begleiten auch einzelne Fahrzeuge, Geräte oder IT-Ausstattungen. Ob eine Leasinggesellschaft ein Objekt annimmt, hängt von ihren eigenen Vorgaben ab.
Wie hoch ist der Leasingfaktor?
Dazu nennen wir keine Werte, weil die Rate sich im Einzelfall aus Amortisation, Zinsanteil, Marge, Restwert und Serviceanteilen ergibt. Sie hängt von Ihrer Bonität, der Laufzeit, der Vertragsform und der Verwertbarkeit des Objekts ab. Ein belastbares Bild ergeben erst konkrete Angebote.
Was kostet Ihre Vermittlung?
Wir erhalten entweder eine Provision des Finanzierungsgebers oder eine vorab mit Ihnen vereinbarte Erfolgsvergütung, nie beides. Welche Variante gilt, besprechen wir im Einzelfall. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Quellen und Stand
Alle Angaben geprüft am 20.09.2026. Rechtsgrundlagen und Programmbedingungen im Wortlaut der jeweiligen Quelle.
- BMF-Schreiben vom 19.04.1971, IV B/2-S 2170-31/71, Leasing-Verträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 21 I) , abgerufen am 20.09.2026
- BMF-Schreiben vom 21.03.1972, F/IV B 2-S 2170-11/72, Finanzierungs-Leasing-Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 21 II) , abgerufen am 20.09.2026
- BMF-Schreiben vom 22.12.1975, IV B 2-S 2170-161/75, Teilamortisationserlass (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 21 III) , abgerufen am 20.09.2026
- BMF-Schreiben vom 23.12.1991, IV B 2-S 2170-115/91, Teilamortisations-Leasing-Verträge über unbewegliche Wirtschaftsgüter (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 21 IV) , abgerufen am 20.09.2026
- Abgabenordnung, § 39 Zurechnung , abgerufen am 20.09.2026
- Kreditwesengesetz, § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 Finanzierungsleasing , abgerufen am 20.09.2026
- Kreditwesengesetz, § 32 Erlaubnis , abgerufen am 20.09.2026
- BaFin, Merkblatt Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings, geändert am 14.08.2025 , abgerufen am 20.09.2026
- Gewerbesteuergesetz, § 8 Nr. 1 Hinzurechnungen , abgerufen am 20.09.2026
- Gewerbesteuergesetz, § 36 Abs. 4 Zeitlicher Anwendungsbereich , abgerufen am 20.09.2026
- Handelsgesetzbuch, § 246 Abs. 1 Vollständigkeit , abgerufen am 20.09.2026
- Handelsgesetzbuch, § 264 Abs. 1 Anhang, Kleinstkapitalgesellschaften , abgerufen am 20.09.2026
- Handelsgesetzbuch, § 285 Nr. 3a Sonstige finanzielle Verpflichtungen , abgerufen am 20.09.2026
- Verordnung (EU) 2017/1986 der Kommission vom 31.10.2017 zur Übernahme von IFRS 16 Leasingverhältnisse , abgerufen am 20.09.2026
- Geldwäschegesetz, § 2 Abs. 1 Nr. 2 Verpflichtete , abgerufen am 20.09.2026
- Geldwäschegesetz, § 11 Abs. 1 Identifizierung , abgerufen am 20.09.2026
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