Erstinformation für Unternehmen
für die Vermittlung gewerblicher Finanzierungen
Wer wir sind
Christian Sperling, Sperling Baufinanzierung
Grote Gert 16, 47495 Rheinberg
Telefon: 02843 90 6666 1
E-Mail: anfrage@sperling-baufinanzierung.de
In welcher Eigenschaft wir tätig werden
Diese Erstinformation betrifft die Vermittlung von Finanzierungen an Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler. Wir werden als Darlehensvermittler tätig und vermitteln außerdem Leasing, Factoring und Mietkauf. Wir handeln ungebunden und sind keinem einzelnen Finanzierungsgeber zur Vermittlung verpflichtet.
Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung. Fragen zur Bilanzierung, zur steuerlichen Behandlung und zur Vertragsgestaltung gehören zu Ihrem Steuerberater und Ihrem Rechtsanwalt.
Für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen an Privatpersonen gilt eine eigene Erstinformation: Erstinformation Privatkunden.
Erlaubnis
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO als Makler für Grundstücke, Räume und Darlehen, als Bauträger und als Baubetreuer, erteilt durch den Kreis Paderborn am 30.09.2011, Aktenzeichen 32/3256 09. Die Nummerierung im Bescheid folgt der damals geltenden Fassung des Gesetzes.
Weitere Erlaubnisse und Registernummern stehen im Impressum.
Umsatzsteuer und Berufshaftpflicht
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG: DE452569739
Berufshaftpflichtversicherung: ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf. Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland.
Aufsichtsbehörde
Für die Tätigkeit nach § 34c GewO:
Kreis Wesel, Der Landrat
Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel
Telefon: 0281 207-0
E-Mail: post@kreis-wesel.de
Wie wir vergütet werden
Das Erstgespräch ist kostenlos. Für die Vermittlung gibt es zwei Modelle. Welches gilt, halten wir schriftlich fest, bevor wir für Sie tätig werden.
Provision des Finanzierungsgebers. Bei Leasing, Factoring, Mietkauf und Standardfinanzierungen zahlt der Finanzierungsgeber im Erfolgsfall eine Provision. Ihnen entstehen dadurch keine gesonderten Kosten.
Erfolgsvergütung. Bei individuellen Vorhaben vereinbaren wir eine Vergütung, die Sie nur im Erfolgsfall zahlen, also bei Auszahlung der Finanzierung. In diesem Fall nehmen wir keine Provision des Finanzierungsgebers an.
Für dasselbe Darlehen erhalten wir nie beides. Art und Höhe der Vergütung nennen wir Ihnen rechtzeitig vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung.
Kam Ihr Kontakt über die Empfehlung eines Kooperationspartners zu uns, erhält dieser von uns eine Provision, wenn eine Finanzierung zustande kommt. Wir zahlen sie aus unserer Vergütung. Wer Sie empfohlen hat, nennen wir Ihnen in unserer ersten Nachricht.
Keine Zusage einer Finanzierung
Über eine Finanzierung entscheidet ausschließlich der Finanzierungsgeber. Wir können weder eine Zusage noch bestimmte Konditionen versprechen. Halten wir ein Vorhaben für nicht darstellbar, sagen wir Ihnen das früh und mit Begründung.
Beteiligungen
Wir halten keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Finanzierungsgebers. Kein Finanzierungsgeber hält eine entsprechende Beteiligung an uns.
Beschwerden
Beschwerden richten Sie bitte direkt an uns unter den oben genannten Kontaktdaten. Wir bestätigen den Eingang und antworten in der Sache.
Zusätzlich steht Ihnen die Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde offen, dem Kreis Wesel als Erlaubnisbehörde nach § 34c GewO.
Verbraucherschlichtungsstellen führen Verfahren nach § 4 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz auf Antrag eines Verbrauchers aus einem Verbrauchervertrag durch. Sind Sie als Verbraucher betroffen, gilt die Erstinformation für Privatkunden mit den dort genannten Wegen.
Stand: 20.09.2026. Diese Angaben machen wir nach § 2 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung und zu Ihrer Unterrichtung vor Beginn der Vermittlungstätigkeit.