KfW 358/359: Ergänzungskredit für bezuschusste Einzelmaßnahmen

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

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Ein Zuschuss deckt selten die gesamten Sanierungskosten, und er wird meist erst nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt. Der Ergänzungskredit schließt genau diese Lücke, aber nur für Eigentümer, die bereits eine Zusage in der Tasche haben.

Bin ich förderberechtigt?

Zwingende Grundvoraussetzung für beide Varianten: Eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für eine Einzelmaßnahme nach der Richtlinie BEG EM liegt bereits vor, ausgestellt nach der Richtlinie BEG EM vom 21.12.2023 oder der seit 21.07.2026 geltenden Richtlinie vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1) und nicht älter als 12 Monate. Ohne diese Zusage ist eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ausgeschlossen, sie ist kein eigenständiges Förderprogramm.

KfW 358 (Ergänzungskredit Plus): Du bewohnst die Wohneinheit als Hauptwohnsitz selbst, und Dein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen liegt bei maximal 90.000 €. Maßgeblich ist der Durchschnitt der Steuerbescheide aus dem zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung, bei Anträgen 2026 also 2023 und 2024. Einkommen minderjähriger Kinder zählt nicht mit.

KfW 359: Für alle anderen: höheres Einkommen, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Mehrfamilienhäuser. Keine Einkommensgrenze, keine Selbstnutzungspflicht.

Zuschusszusage und Kreditantrag müssen auf denselben Namen ausgestellt sein. Mit den Bauarbeiten darfst Du nach der Zuschusszusage bereits beginnen, auch wenn der Ergänzungskredit noch nicht beantragt ist. Der Zuschuss darf bei Beantragung des Kredits aber noch nicht ausgezahlt sein.

Wie viel Förderung ist möglich?

Merkmal KfW 358 KfW 359
Kredithöchstbetrag bis 120.000 € je Wohneinheit bis 120.000 € je Wohneinheit
Zinsniveau stark verbilligt, aktuell ab 0,01 % Sollzins (effektiv ab 0,01 %) deutlich näher am Marktzins, aktuell ab 4,40 % Sollzins (effektiv ab 4,49 %)
Einkommensgrenze 90.000 € (zu versteuern) keine
Selbstnutzung Pflicht nicht erforderlich
Laufzeit 4 bis 35 Jahre 4 bis 35 Jahre
Zinsbindung 5 Jahre (nur bei Laufzeit ≤5 Jahre) oder 10 Jahre 5 Jahre (nur bei Laufzeit ≤5 Jahre) oder 10 Jahre

Sondertilgungen sind kostenlos möglich, bereits ab 5.000 €. Bei 359 lohnt sich wegen des höheren Zinses ein Vergleich mit regulären Bankkrediten, der KfW-Vorteil fällt hier spürbar kleiner aus als bei 358.

Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.

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Was wird gefördert, was nicht?

Förderfähig sind ausschließlich Einzelmaßnahmen, für die bereits ein Zuschuss zugesagt wurde: Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Heizungstausch, sowie die zugehörige Fachplanung. Der Kredit finanziert entweder die verbleibenden, nicht durch den Zuschuss gedeckten Kosten, oder überbrückt als Zwischenfinanzierung die Zeit bis zur Zuschussauszahlung.

Nicht förderfähig: Umschuldungen bestehender Kredite, Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Nur mit dem Zuschuss, auf den sich der Ergänzungskredit bezieht, das ist Systemvoraussetzung. Eine zusätzliche Kombination mit KfW 261 für weitere Maßnahmen an derselben Immobilie ist möglich, sollte aber mit der Bank vorab geklärt werden. Nicht kombinierbar mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Der Antrag läuft über eine Bank, Sparkasse oder einen Finanzierungsvermittler, nicht direkt bei der KfW. Nach der Zuschusszusage bleiben 12 Monate Zeit für den Kreditantrag. Nach Kreditzusage kann der Betrag komplett oder in Teilbeträgen abgerufen werden, dafür stehen 12 Monate zur Verfügung, verlängerbar auf bis zu 36 Monate, ab dem 13. Monat fällt eine Bereitstellungsprovision an.

Dient der Kredit der Zwischenfinanzierung des Zuschusses selbst, ist er spätestens 3 Monate nach dessen Auszahlung zurückzuzahlen, Mindestbetrag dafür 5.000 €.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Der Ergänzungskredit ist kein eigenständiger Fördertopf, sondern ein Baustein, der erst nach der Zuschusszusage greift. Wir binden ihn deshalb direkt in die Reihenfolge Deiner Sanierungsplanung ein: erst Zuschuss sichern, dann die Finanzierungslücke mit 358 oder 359 schließen. Bei 359 rechnen wir gegen ein reguläres Bankdarlehen gegen, der Zinsvorteil ist hier oft kleiner als erwartet. Fördercheck im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wann kann ich den Ergänzungskredit beantragen?

Nur wenn bereits eine Zuschusszusage der KfW oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA für eine Einzelmaßnahme nach BEG EM vorliegt, nicht älter als 12 Monate. Eine alleinige Beantragung ohne diese Zusage ist ausgeschlossen, es ist kein eigenständiges Förderprogramm.

Was unterscheidet KfW 358 und 359?

KfW 358 gilt für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro und ist stark verbilligt, ab rund 0,01 Prozent. KfW 359 gilt für alle übrigen Eigentümer, WEGs und Unternehmen ohne Einkommensgrenze, liegt beim Zins aber deutlich näher am Markt.

Wie hoch ist der Ergänzungskredit?

Bis 120.000 Euro je Wohneinheit in beiden Varianten, Laufzeit 4 bis 35 Jahre, Zinsbindung 5 oder 10 Jahre. Sondertilgungen sind kostenlos möglich, bereits ab 5.000 Euro.

Wozu dient der Kredit?

Er finanziert entweder die verbleibenden, nicht durch den Zuschuss gedeckten Kosten, oder überbrückt als Zwischenfinanzierung die Zeit bis zur Zuschussauszahlung. Dient er der Zwischenfinanzierung, ist er spätestens 3 Monate nach Auszahlung des Zuschusses zurückzuzahlen.

Darf ich vor dem Kreditantrag mit dem Bau beginnen?

Ja, nach der Zuschusszusage darfst Du bereits beginnen, auch wenn der Ergänzungskredit noch nicht beantragt ist. Der Zuschuss darf bei Beantragung des Kredits aber noch nicht ausgezahlt sein. Zuschusszusage und Kreditantrag müssen auf denselben Namen lauten.

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