Wer nicht komplett zum Effizienzhaus saniert, sondern gezielt Fenster tauscht oder dämmt, bekommt vom BAFA einen direkten Zuschuss, ohne die strengen Anforderungen einer Komplettsanierung.
Bin ich förderberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften von Bestandsgebäuden, deren Bauantrag mindestens 5 Jahre zurückliegt. Mieter und Pächter können ebenfalls Antragsteller sein, benötigen aber die Zustimmung des Eigentümers. Keine Einkommensgrenze.
Wichtige Abgrenzung: Der Austausch der Heizung selbst läuft seit 2024 nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW (Programm 458). Das BAFA bleibt zuständig für Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizungserzeuger) und Heizungsoptimierung wie den hydraulischen Abgleich.
Mindestinvestition je Maßnahme: 300 € brutto.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Merkmal | Ohne iSFP | Mit iSFP |
|---|---|---|
| Fördersatz | 15 % | 20 % |
| Förderfähige Kosten je WE und Jahr | bis 30.000 € | bis 60.000 € |
| Maximaler Zuschuss je Maßnahme | 4.500 € | 12.000 € |
| Fachplanung/Baubegleitung | 50 %, max. 5.000 € (EFH/ZFH) bzw. 2.000 € je WE (MFH) | gleich |
Der iSFP-Bonus verdoppelt nicht nur den Fördersatz um 5 Prozentpunkte, sondern auch die förderfähige Kostenobergrenze, ein doppelter Hebel. Bei einer Maßnahme über 60.000 € macht das den Unterschied zwischen 4.500 € und 12.000 € Zuschuss.
Was wird gefördert, was nicht?
Förderfähig sind Dämmung der Gebäudehülle (Außenwand, Dach, Geschossdecke, Boden), Fenster- und Haustürtausch, sommerlicher Wärmeschutz, sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Technische Mindestanforderungen gelten je Bauteil, etwa U-Wert ≤0,95 W/(m²K) bei neuen Fenstern oder U-Wert ≤0,20 W/(m²K) bei der Außenwanddämmung. Auch Umfeldmaßnahmen wie die Sanierung des Heizraums oder Demontagearbeiten zählen dazu.
Nicht förderfähig: der Heizungstausch selbst (KfW 458), Neubauten. Eine Maßnahme darf nur einmal gefördert werden, keine Doppelförderung.
Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja, mit einem KfW-Kredit zur Finanzierung des Eigenanteils, etwa dem Ergänzungskredit 358/359, sofern eine Zuschusszusage vorliegt. Auch die Kombination mit regionalen Förderprogrammen ist unter Beachtung der Obergrenzen möglich. Nicht kombinierbar mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme, hier musst Du Dich für einen Weg entscheiden.
Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Antragsweg und Fristen
Der Antrag läuft online über das BAFA-Portal, vor Vertragsabschluss mit dem ausführenden Unternehmen oder vor Materialbestellung. Für die meisten Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, er erstellt die technische Projektbeschreibung. Erst nach dem BAFA-Zwischenbescheid darfst Du mit der Umsetzung beginnen.
Die Umsetzungsfrist beträgt üblicherweise 24 bis 36 Monate ab Zuwendungsbescheid, Belegnachweise sind innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung einzureichen. Bei absehbaren Verzögerungen, etwa durch Handwerkermangel, ist eine rechtzeitige Fristverlängerung beim BAFA zu beantragen.
Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Der häufigste Ablehnungsgrund ist simpel: Auftrag vor Antrag. Wer den Handwerkervertrag unterschreibt, bevor der BAFA-Antrag läuft, verliert die Förderung vollständig, ohne Ausnahme. Der iSFP lohnt sich bei uns ab etwa 10.000 bis 20.000 € Maßnahmenvolumen praktisch immer, wir rechnen das im Einzelfall gegen die Beratungskosten von rund 650 € Eigenanteil. Fördercheck im Erstgespräch.