Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Schätze, was eine vorzeitige Ablösung Deiner Baufinanzierung kosten kann, nach der Aktiv-Passiv-Methode mit Bandbreite, Sondertilgung und Hinweis auf die kostenfreie Kündigung nach 10 Jahren.
Ergebnis
Rechenweg im Detail anzeigen
| Restschuld zum geplanten Ablösetermin, hochgerechnet | — |
| Zinsschaden, Barwert nach Aktiv-Passiv-Methode | — |
| Abzgl. ersparte Risikokosten, Barwert | — |
| Abzgl. ersparte Verwaltungskosten, Barwert | — |
| Geschätzte Vorfälligkeitsentschädigung | — |
| Bandbreite unteres Ende (0,15 %-Pkt. Risikokosten, Fachliteratur) | — |
| Bandbreite oberes Ende (0,06 %-Pkt. Risikokosten, dokumentierte Bankpraxis) | — |
Diese Übersicht schätzt die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensablösung nach der Aktiv-Passiv-Methode, auf Basis der angegebenen Darlehens- und Ablösedaten.
Modellrechnung nach der Aktiv-Passiv-Methode: Barwert aus der Zinsdifferenz zwischen Vertragszins und angenommenem Wiederanlagezins, abzüglich ersparter Risiko- und Verwaltungskosten, monatsgenau statt taggenau gerechnet. Deine Bank kann mit anderen Annahmen zu einem abweichenden, verbindlichen Betrag kommen.
Der bekannte 1-Prozent-Deckel aus § 502 Abs. 3 BGB gilt nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite, nicht für Immobiliardarlehen. Bei einer Baufinanzierung richtet sich die Höhe allein nach dem tatsächlich berechneten Schaden der Bank.
Eine gesonderte Gebühr allein für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gilt nach mehreren Gerichtsurteilen als unzulässig, da die Berechnung eine ohnehin geschuldete Nebenpflicht der Bank ist.
Steht ein Verkauf oder eine Umschuldung an? Wir prüfen, ob sich die vorzeitige Ablösung wirklich lohnt, gleichen die Berechnung Deiner Bank gegen und stellen für Deine nächste Finanzierung, ob Anschlussfinanzierung oder der Kauf einer neuen Immobilie, einen Vergleich über mehr als 600 Banken zusammen.
Häufige Fragen zur Vorfälligkeitsentschädigung
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Wenn Du ein Darlehen mit gebundenem Sollzins vor Ende der Zinsbindung zurückzahlst, etwa weil Du die Immobilie verkaufst oder umschuldest. Rechtsgrundlage ist § 490 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 502 BGB. Die Bank muss dabei ein berechtigtes Interesse Deinerseits akzeptieren, zum Beispiel den Verkauf der beliehenen Immobilie.
Gibt es einen Deckel von 1 % der Restschuld?
Nein, nicht bei einer Baufinanzierung. Der bekannte 1-Prozent-Deckel aus § 502 Abs. 3 BGB gilt ausdrücklich nur für Allgemein-Verbraucherdarlehen wie Ratenkredite. Bei Immobiliardarlehen richtet sich die Höhe allein nach dem tatsächlich berechneten Schaden der Bank, das kann auch deutlich mehr als 1 % der Restschuld sein.
Wie berechnet die Bank die Höhe?
Die meisten Banken nutzen die Aktiv-Passiv-Methode: Sie vergleichen Deinen Vertragszins mit der Rendite laufzeitkongruenter Hypothekenpfandbriefe, bilden daraus einen Barwert und ziehen ersparte Risiko- und Verwaltungskosten ab. Als Referenzzins sind laut BGH Daten der Deutschen Bundesbank heranzuziehen, nicht der früher gebräuchliche PEX-Index.
Kann ich nach 10 Jahren kostenfrei kündigen?
Ja. Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB kannst Du ein Darlehen 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit 6 Monaten Frist kündigen, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindung und ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Mindert mein Sondertilgungsrecht die Vorfälligkeitsentschädigung?
Ja. Ein vertraglich vereinbartes, noch nicht genutztes Sondertilgungsrecht muss die Bank laut BGH schadensmindernd berücksichtigen (Urteil vom 19.01.2016, Az. XI ZR 388/14).
Ersetzt dieser Rechner die Berechnung meiner Bank?
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Modellrechnung zur Orientierung, monatsgenau statt taggenau. Die verbindliche Berechnung nimmt Deine Bank vor, wir prüfen sie im Erstgespräch gern gegen.