Anschlussfinanzierung berechnen

Restschuld zum Ende der Zinsbindung, Deine Kündigungstermine nach § 489 BGB, die neue Rate und der Vergleich mit dem Angebot Deiner Bank.

Dein bisheriges Darlehen
€

Aus dem Online-Banking oder der letzten Jahresmitteilung.

€
%

Steht im Darlehensvertrag.

Tag der letzten Auszahlung. Nötig für die Kündigung nach 10 Jahren.

Optional, etwa eine frühere Prolongation. Sie startet die 10-Jahres-Frist neu.

Deine Anschlussfinanzierung
Wechsel zum
%

Richtwert für 10 Jahre Zinsbindung, Stand 28.09.2026, kein Angebot.

%
Jahre
Vergleich mit dem Angebot Deiner Bank (optional)
%

Gleiche Zinsbindung wie oben. Gerechnet wird mit derselben Monatsrate.

€

Grundbuch und Notar für die Abtretung, meist wenige hundert Euro.

Ergebnis

Deine Termine nach § 489 BGB

Kündigung spätestens zugehen lassen—für den Wechsel zum Ende der Zinsbindung
Frühester Ausstieg nach 10 Jahren—

Deine Zahlen

Restschuld beim Wechsel—
Neue Monatsrate—
Restschuld nach neuer Zinsbindung—
Zinskosten in der neuen Zinsbindung—

    Rechenbeispiel, kein Angebot. Monatliche Zahlung und Verrechnung, Restschuld ab heute monatsgenau fortgeschrieben. Die Termine sind vereinfacht berechnet, maßgeblich sind Dein Darlehensvertrag und der Zugang der Kündigung.

    Tilgungsplan nach Jahren anzeigen
    JahrAbschnittZinsenTilgungRestschuld

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    So rechnet der Anschluss-Rechner

    Restschuld beim Wechsel: Der Rechner schreibt Deine heutige Restschuld Monat für Monat fort, mit Deiner Rate und Deinem bisherigen Sollzins. Zins je Monat ist Restschuld mal Sollzins durch zwölf, der Rest der Rate tilgt. So entsteht die Restschuld am Tag des Wechsels.

    Kündigungstermine: Zum Ende der Zinsbindung kündigst Du mit einem Monat Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon kannst Du zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Hast Du später einen neuen Zins oder eine neue Laufzeit vereinbart, zählt dieser Tag. Liegt der Ausstieg nach zehn Jahren vor dem Ende der Zinsbindung, kannst Du ihn als Wechseltermin wählen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt in beiden Fällen nicht an.

    Neue Rate: Restschuld beim Wechsel mal neuer Sollzins plus Tilgung, geteilt durch zwölf. Daraus folgen Restschuld und Zinskosten am Ende der neuen Zinsbindung.

    Vergleich mit Deiner Bank: Beide Angebote laufen mit derselben Monatsrate. Der Unterschied der Restschuld am Ende der neuen Zinsbindung ist der Vorteil des günstigeren Zinses. Davon zieht der Rechner die Kosten des Wechsels ab. Wie sich diese Kosten zusammensetzen, erklärt der Ratgeber Grundschuldabtretung.

    Drei Wege aus der auslaufenden Zinsbindung

    WegWannWorauf achten
    ProlongationAngebot der eigenen Bank, spätestens drei Monate vor AblaufBequem, aber ohne Vergleich. Kein Grundbuchaufwand.
    UmschuldungWechsel zu einer anderen Bank zum AblauftagAbtretung der Grundschuld statt Neueintragung, meist wenige hundert Euro.
    Forward-Darlehenbis zu 60 Monate vor AblaufZinsaufschlag je Vorlaufmonat, dafür Planungssicherheit. Abnahmepflicht beachten.

    Häufige Fragen

    Wann sollte ich mich um die Anschlussfinanzierung kümmern?

    Spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Dann bleibt Zeit für den Vergleich und für die Unterlagen. Wer ein Forward-Darlehen erwägt, beginnt bis zu 60 Monate vorher.

    Was kostet ein Bankwechsel?

    Die Grundschuld wird nicht neu eingetragen, sondern an die neue Bank abgetreten. Das Grundbuchamt berechnet dafür eine 0,5-Gebühr nach GNotKG, bei 200.000 Euro Grundschuld 217,50 Euro, dazu kommen Notarkosten. Meist sind das wenige hundert Euro.

    Kann ich die Rate bei der Anschlussfinanzierung ändern?

    Ja. Rate und Tilgungssatz werden neu vereinbart. Viele erhöhen die Tilgung, weil das Einkommen seit dem Kauf gestiegen ist und die Restschuld schneller sinken soll.

    Was ist ein Forward-Darlehen?

    Ein Darlehen, dessen Zins heute festgeschrieben und erst später ausgezahlt wird. Die Bank verlangt dafür einen Aufschlag je Vorlaufmonat. Es besteht Abnahmepflicht: Wer nicht abnimmt, zahlt Nichtabnahmeentschädigung.

    Wann kann ich nach § 489 BGB kündigen?

    Zum Ende der Zinsbindung mit einem Monat Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Unabhängig davon zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Eine spätere neue Vereinbarung über Zins oder Laufzeit startet die Zehn-Jahres-Frist neu. Der Rechner zeigt beide Termine.

    Läuft Deine Zinsbindung erst in einigen Jahren aus? Dann kann ein Forward-Darlehen den heutigen Zins sichern. Was der Forward-Aufschlag kostet, rechnest Du im Forward-Rechner nach.