Der iSFP wirkt auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Ausgabe vor der eigentlichen Sanierung. Tatsächlich ist er der günstigste Hebel im gesamten Fördersystem, weil er nicht nur selbst bezuschusst wird, sondern jede folgende Maßnahme aufwertet.
Bin ich förderberechtigt?
Jeder Eigentümer eines Wohngebäudes kann eine geförderte Energieberatung mit iSFP beauftragen, keine Einkommensgrenze, kein Mindestalter des Gebäudes. Die Beratung muss von einer Person durchgeführt werden, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. Der iSFP selbst muss mit der offiziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden, nur so ist er später bonusfähig.
Wie viel Förderung ist möglich?
| Gebäudetyp | Zuschuss |
|---|---|
| Ein- und Zweifamilienhaus | 50 % des Honorars, max. 650 € |
| Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) | 50 % des Honorars, max. 850 € |
| WEG-Versammlungserläuterung | zusätzlich max. 250 € |
Bei einem typischen Beratungshonorar von 1.300 bis 2.000 € reduziert sich der Eigenanteil damit auf niedrigen dreistelligen Bereich. Ausgezahlt wird der Zuschuss an den Antragsteller, nachdem der iSFP fertiggestellt und die Verwendungsnachweiserklärung eingereicht ist.
Der eigentliche Wert liegt in der Folgewirkung: Jede Einzelmaßnahme, die Du später aus dem iSFP heraus umsetzt und über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragst, erhält automatisch 5 Prozentpunkte mehr Fördersatz (20 % statt 15 %) und eine verdoppelte Kostenobergrenze (60.000 € statt 30.000 € je Wohneinheit und Jahr). Bei einer Maßnahme über 60.000 € macht das den Unterschied zwischen 4.500 € und 12.000 € Zuschuss, ein Vielfaches der ursprünglichen Beratungskosten.
Was enthält der iSFP, was nicht?
Der iSFP enthält eine Ist-Analyse des energetischen Gebäudezustands, priorisierte Sanierungsempfehlungen für jedes Bauteil, dessen U-Wert nicht dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz genügt, eine Kosten- und Förderschätzung je Schritt sowie eine Prognose zu Energieeinsparung und CO2-Reduktion. Er zeigt den Weg zu einem bundesgeförderten Effizienzhausniveau auf, verpflichtet Dich aber zu nichts: Die Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte ist freiwillig und kann über 15 Jahre gestreckt werden.
Kein iSFP entsteht für Nichtwohngebäude, dort greift stattdessen ein Beratungsbericht nach DIN 18599 ohne eigenen Bonus.
Kombinierbar mit anderen Programmen?
Ja, der iSFP-Bonus wirkt bei jeder BAFA-Einzelmaßnahme, die im Fahrplan enthalten ist, über die gesamte 15-jährige Gültigkeit hinweg, auch bei mehreren Sanierungsetappen über Jahre verteilt. Bei KfW 458 (Heizungstausch) bringt ein iSFP dagegen keinen zusätzlichen Bonus, dort gelten eigene Boni. Bei KfW 261 (Komplettsanierung zum Effizienzhaus) ist ohnehin ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, der iSFP-Bonus selbst gilt dort nicht zusätzlich.
Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.
Antragsweg und Fristen
Du beauftragst zunächst einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, der den Zuschussantrag für die Energieberatung im BAFA-Portal stellt. Nach Bewilligung folgt der Vor-Ort-Termin, die Datenaufnahme und die Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans. Nach Fertigstellung reichst Du die Verwendungsnachweiserklärung ein, danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.
Für einen Beratungstermin solltest Du je nach Region 4 bis 12 Wochen Vorlauf einplanen. Der iSFP selbst gilt anschließend 15 Jahre, in dieser Zeit greift der Bonus bei jeder darin enthaltenen Maßnahme erneut.
Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Ab einem Maßnahmenvolumen von etwa 10.000 bis 20.000 € rechnet sich der iSFP praktisch immer, die Mehrförderung übersteigt die Beratungskosten schon bei der ersten Maßnahme deutlich. Wer mehrere Sanierungsschritte über Jahre plant, profitiert doppelt: einmalige Beratungskosten, aber ein Bonus, der bei jeder Etappe erneut greift. Wir empfehlen den iSFP standardmäßig, sobald mehr als eine Einzelmaßnahme ansteht. Fördercheck im Erstgespräch.