iSFP: Der Sanierungsfahrplan mit doppeltem Fördereffekt

Erstellt · Aktualisiert · Christian Sperling

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Der iSFP wirkt auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Ausgabe vor der eigentlichen Sanierung. Tatsächlich ist er der günstigste Hebel im gesamten Fördersystem, weil er nicht nur selbst bezuschusst wird, sondern jede folgende Maßnahme aufwertet.

Bin ich förderberechtigt?

Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Mieter, Pächter und Nießbrauchsberechtigte mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers können eine geförderte Energieberatung mit iSFP beauftragen, ohne Einkommensgrenze. Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss bei Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegen. Die Beratung muss von einer Person durchgeführt werden, die auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude“ gelistet ist. Der iSFP selbst muss mit der offiziellen iSFP-Druckapplikation erstellt werden, nur so ist er später bonusfähig.

Wie viel Förderung ist möglich?

Gebäudetyp Zuschuss
Ein- und Zweifamilienhaus 50 % des Honorars, max. 650 €
Mehrfamilienhaus (ab 3 Wohneinheiten) 50 % des Honorars, max. 850 €
WEG-Versammlungserläuterung zusätzlich max. 250 €

Bei einem typischen Beratungshonorar von 1.300 bis 2.000 € reduziert sich der Eigenanteil damit auf niedrigen dreistelligen Bereich. Ausgezahlt wird der Zuschuss an den Antragsteller, nachdem der iSFP fertiggestellt und die Verwendungsnachweiserklärung eingereicht ist.

Der eigentliche Wert liegt in der Folgewirkung: Jede Einzelmaßnahme, die Du später aus dem iSFP heraus umsetzt und über die BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen beantragst, erhält eine verdoppelte Kostenobergrenze (60.000 € statt 30.000 € für die erste Wohneinheit) und den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten. Seit der BEG-Anpassung zum 21.07.2026 greift der Bonus erst ab 30.000 € förderfähigen Kosten je Antrag und nur auf den Betrag darüber. Bei einer Maßnahme über 60.000 € macht das den Unterschied zwischen 4.500 € und 10.500 € Zuschuss, immer noch ein Vielfaches der Beratungskosten.

Deine Situation ist anders? Im kostenlosen Erstgespräch rechnen wir sie konkret durch.

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Was enthält der iSFP, was nicht?

Der iSFP enthält eine Ist-Analyse des energetischen Gebäudezustands, priorisierte Sanierungsempfehlungen für jedes Bauteil, dessen U-Wert nicht dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz genügt, eine Kosten- und Förderschätzung je Schritt sowie eine Prognose zu Energieeinsparung und CO2-Reduktion. Er zeigt den Weg zu einem bundesgeförderten Effizienzhausniveau auf, verpflichtet Dich aber zu nichts: Die Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte ist freiwillig und kann über 15 Jahre gestreckt werden.

Kein iSFP entsteht für Nichtwohngebäude, dort greift stattdessen ein Beratungsbericht nach DIN 18599 ohne eigenen Bonus.

Kombinierbar mit anderen Programmen?

Ja, der iSFP-Bonus wirkt bei jeder BAFA-Einzelmaßnahme, die im Fahrplan enthalten ist, über die gesamte 15-jährige Gültigkeit hinweg, auch bei mehreren Sanierungsetappen über Jahre verteilt. Bei KfW 458 (Heizungstausch) bringt ein iSFP dagegen keinen zusätzlichen Bonus, dort gelten eigene Boni. Bei KfW 261 (Komplettsanierung zum Effizienzhaus) ist ohnehin ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, der iSFP-Bonus selbst gilt dort nicht zusätzlich.

Eine vollständige Übersicht aller Kombinationsregeln liefert der Ratgeber Förderprogramme kombinieren.

Antragsweg und Fristen

Du beauftragst zunächst einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, der den Zuschussantrag für die Energieberatung im BAFA-Portal stellt. Nach Bewilligung folgt der Vor-Ort-Termin, die Datenaufnahme und die Ausarbeitung des Sanierungsfahrplans. Nach Fertigstellung reichst Du die Verwendungsnachweiserklärung ein, danach zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Für einen Beratungstermin solltest Du je nach Region 4 bis 12 Wochen Vorlauf einplanen. Der iSFP selbst gilt anschließend 15 Jahre, in dieser Zeit greift der Bonus bei jeder darin enthaltenen Maßnahme erneut.

Unsere Einordnung aus der Beratungspraxis: Seit Juli 2026 rechnet sich der iSFP vor allem bei Vorhaben ab rund 30.000 € je Antrag, weil der Bonus erst oberhalb dieser Schwelle greift; bei kleineren Maßnahmen bleibt der Nutzen die verdoppelte Kostenobergrenze und der Fahrplan selbst. Wer mehrere Sanierungsschritte über Jahre plant, profitiert doppelt: einmalige Beratungskosten, aber ein Bonus, der bei jeder Etappe erneut greift. Wir empfehlen den iSFP standardmäßig, sobald mehr als eine Einzelmaßnahme ansteht. Fördercheck im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Zuschuss für den Sanierungsfahrplan?

50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 Euro bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten. Für eine WEG-Versammlungserläuterung kommen bis zu 250 Euro dazu.

Wann lohnt sich ein iSFP?

Seit Juli 2026 vor allem bei Vorhaben ab rund 30.000 Euro je Antrag, weil der Bonus von 5 Prozentpunkten erst oberhalb dieser Schwelle greift. Bei kleineren Maßnahmen bleibt der Nutzen die verdoppelte Kostenobergrenze und der Fahrplan selbst.

Wie lange gilt ein individueller Sanierungsfahrplan?

15 Jahre. In dieser Zeit greift der Bonus bei jeder darin enthaltenen Maßnahme erneut, auch bei mehreren Sanierungsetappen über Jahre verteilt. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Schritte ist freiwillig.

Welche Voraussetzungen gelten für die geförderte Energieberatung?

Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes muss bei Antragstellung mindestens 10 Jahre zurückliegen. Die Beratung muss von einer Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes durchgeführt werden, Kategorie Energieberatung für Wohngebäude. Der iSFP muss mit der offiziellen Druckapplikation erstellt werden.

Was steht in einem iSFP?

Eine Ist-Analyse des energetischen Gebäudezustands, priorisierte Sanierungsempfehlungen für jedes Bauteil, dessen U-Wert nicht dem Gebäudeenergiegesetz genügt, eine Kosten- und Förderschätzung je Schritt sowie eine Prognose zu Energieeinsparung und CO2-Reduktion.

Bringt der iSFP auch bei KfW-Programmen einen Bonus?

Bei KfW 458 für den Heizungstausch nicht, dort gelten eigene Boni. Bei KfW 261 zur Komplettsanierung ist ohnehin ein Energieeffizienz-Experte Pflicht, der iSFP-Bonus gilt dort nicht zusätzlich. Der Bonus wirkt bei den BAFA-Einzelmaßnahmen, die im Fahrplan enthalten sind.

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Nächster Schritt

Quellen und Stand
  • BAFA, Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen (PDF)
  • BAFA, Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), abgerufen 12.09.2026
  • BAFA, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: iSFP-Bonus ab 30.000 € Mindestinvestitionsvolumen, abgerufen 12.09.2026
  • BAFA, Merkblatt zur Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans
  • Offizielle Programmseite: BAFA

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